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53 Arzneiverordnungslehre ganz füglich mitgeschehen kann, nachdem schon vorher im naturwissenschaftlichen Examen in Chemie und Bo- tanik geprüft worden ist? Soll man annehmen, daſs der Hr. Dr. nicht bedacht habe, wohin es führen würde, wenn man in gleicher Weise wie er hier in Beziehung auf die speciellen Fächer der Heilmittellehre, bei der Anatomie, Physiologie, Therapie, Chirurgie, Geburtshülfe und Staatsarzneikunde verfahren würde? dals man mit Leichtigkeit und demselben und gröſseren Rechte hier ganze Dutzende von Einzeldisciplinen ausscheiden, besondere Examina für sie ansetzen, und so schon ganz einfach die Candidaten mindestens zur Hälfte todt examiniren könnte, wenn sie nicht von ganz zäher Natur und mit einer Urgesundheit ausgerüstet sind? Soll man glauben dafs er nicht wisse, dals eine solche Spaltung aller Einzelfächer der Heilmittellehre in keiner Examen- ordnung der ganzen Welt vorkommt, sondern man überall die- selbe für hinlänglich vertreten erachten wird, wenn sie schriftlich und mündlich mit unbeschränkter Auswahl der Fragen geprüft wird?
Gewils es ist ohnmöglich, den Hrn. Dr. für so unwissend und urtheilsunfähig zu halten, vielmehr sieht man hier wieder ganz deutlich daſs er als Advokat für einen„ganz ausgezeichneten professor der Arzneimittellehre(Phöbus)“(S. 35) auftritt, den einzigen Lehrer unserer Facullät, dem er in seiner Broschüre ein Lob zu spenden sich veranlafst findet. In der That, nach diesem Vorschlage unseres Hrn. Dr. würde dieser Professor in der Heilmittellehre in Zukunft erstens eine practisch, ehe- misch- pharmaceutische Prüfung; Zweitens eine in der Diä- tetik, drittens eine in der Toxicologie(die beiden lelzteren wahrscheinlich schriftlich und mündlich), viertens eine in der Pharmacognosie und Pharmacie, fünftens eine in der Phar- makodynamik und Arzneiverordnungslehre(diese letzteren jedenfalls schon nach der jetzt bestehenden Ordnung schriftlich und mündlich) halten. Das gähe also mindestens sechs und im besseren Falle acht Prüfungen und Theilcensuren, mit welchen der Professor der Heilmittelichre auf die Gesammicensur einwirken würde!! In diesem Falle würde dann wohl die Prüſungsordnung vortrefflich eingerichtet seyn?! die Wahl und Vertheilung der Fächer auf das Vollkommenste getroſlen,


