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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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Alles Andere als seine Aufgaben bei dem Examen an den Nagel hängen.

Aus diesen auf der Hand liegenden Verhältnissen hat man denn auch überall, wo solche practische Examina Statt finden, dieselben und ihre Controle ganz dem Examinator allein über- lassen und seiner Gewissenhaftigkeil anvertrauen müssen. So z. B. bei dem Staatsexamen in Berlin. Bei der s. g. Demon- stration des Situs sind zwar zwei Examinatoren gegenwärlig, gerade dann wo sie am wenigsten nöthig seyn dürften, da dieser Act öffentlich ist. Bei dem s. g. Exteinporale und der Able- gung des Präparates ist immer nur ein Examinator vorhanden und examinirt ganz privatim. Bei dem akiurgischen Examen ist nur ein Examinator, ehenso bei dem medicinischen, chirur- gischen und geburtshülflichen Cursus, wor zwar zwei Examina- toren ernannt sind, aber immer nur einer jedesmal fungirt. In Baiern ist bei der betreffenden Prüfung allerdings noch ein controlirendes Facultätsmitglied gegenwärtig, allein nach§. 18 steht dem Examinalor die Würdigung des Ergebnissesaus- schliefslich zu. Die practisch-klinischen Uebungen erstrecken sich dabei auch nur auf chirurgische und geburtshülfliche Ope- rationen, die auf einen bestimmten Termin gesetzt werden können. An andern Orten ist hei den Staatsexaminibus schon deſswegen keine Controle möglich, weil es an den ertorder- lichen Persönlichkeiten fehlt, Es ist also durchaus keine Be- vorzugung, sondern allein die Nothwendigkeit, welche in un- serem Reglement dazu, gelührt hat, die Abhaltung dieser practischen Examina den betreffenden Examinatoren allein zu überlassen. Der Staat wird nun so mehr Ursache haben ihre Persönlichkeit bei ihrer Anstellung in's Auge zu fassen, man wird ihnen zurufen können, wem Viel gegeben ist, von dem wird man Viel fordern, aber es ist perſide einer Anordnung, welehe, wenn sie gleich Wünsche übrig läſst, doch nothwendig ist, unlautere Motive unterzulegen.

Aufserdem sind die Garanlien, welche für die Gerechligkeit des Verfahrens der Examinatoren gegeben sind, keineswegs so gering anzuschlagen, als unser Hr. Dr.*ν sie darzustellen sich bemüht. Er hat ein ganz ausgezeichnetes Talent alle schlech- ten Möglichkeiten auszuwittern und ich ladle dieses nicht. Man

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