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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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sondern als einer fernern Garantie der ganzen Bildung und Fähigkeit des Arztes. Zweitens mufste das Examen alle die Disciplinen umfassen, welche nach dem jetzigen Stande der meédicinischen Wissenschaft als integrirend zu belrachten sind, und dieselben zugleich in dem Maalse vertreten, als sie für einen künfligen practischen Arzt von Bedeutung sind. Dieser Punkt war und ist der schwierigste. Denn da die Wissenschaft nicht still steht, sondern einer fortwährenden Entwicklung unterliegt, so können die Ansichten über die Bedeulung und Noihwendigkeit einzelner Disciplinen für den Aræzt, und deſshalb über ihre Vertretüng in dem Examen nicht einig seyn. Man muſste sich hülen zu Viel zu fordern, denn eine Ueberschrei- tung hierin wird und mufs der Qualilät der Leistung schaden; man durfte aber auch mcht zu Wenig fordern. Man mulste ferner bei der Feststellung der im Examen vorkommenden Disciplinen ganz von den Personen absehen, welche diese Disciplinen momentan auf der Universität und im Examen vertreten, da diese wechselnd seyn können. Drittens. Die Persönlichkeiten der Examinatoren mufsten dagegen einander ganz gleich gestellt seyn, d. h. keiner mufste als solcher und in Beziehung auf das von ihm vertretene Fach einen Vorzug vor dem Anderen besitzen, Alle ganz gleiche Rechte haben, wenn auch je nach dem von ihnen zeitweilig vertretenen Fache einen verschiedenen Einfluſs auf das Gesammtresultat. Viertens muſste das Reglement von dem Vorwurfe von Partheilichkeit und Persönlichkeit Examinaloren und Examinanden möglichst schützen. Deſshalb wurde die Oeffentlichkeit der Prüfungen und die Bestimmung der Fragen durch das Loos angeordnet, wodurch dieser Forderung sicherlich so vollständig genügt ist, als dieses bei menschlichen Angelegenheiten nur immer möglich ist. Dals die Oeffentlichkeit daneben auch für die Zuhörer die besten Früchte tragen wird, ist wohl mit Sicherheit zu erwarten. Fünftens. Die Abstimmungsweise der Examinatoren mulste so regulirt seyn, dals Jeder Einzelne seine Fächer dabei mit voll- kommenstem Nachdrucke zu vertreten im Slande war, sein Urtheil aber zugleich möglichst der Controle der übrigen Examinaloren unterworfen ist, und sich nicht über seine Fächer hinaus im Gesammtresultat gellend machen kann.

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