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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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der Facultäten in ihre natürliche Function als Exa- minationsbehörde durchaus nothwendig ist.

Es ist nun leicht begreiflich, dals ein Mann wie unser Hr. Dr.**, der sos verschieden von den Grundprincipien einer akademischen und medicinischen Bildung denkt, welche unsere Staatsregierung bei der Entwerfung des Examenreglements leitete, und dagegen den Advocaten für kleinliche, habsüchtige und neidische Interessen macht, auch mit diesem Reglement in seinen Einzelheiten nicht zufrieden seyn kann. Die bestimmt ausgesprochenen Charaktere des Examenreglemenis sind eine dem Stande der Wissenschaft und den von ihr gebotenen Hülfsmitteln, so wie endlich dem Zwecke der practischen Aus- übung der Heilkunde entsprechende Controle über die Fähigkeiten und Kenntnisse der jungen Aerzte, denen das Leben ihrer Mitmenschen anvertraut werden soll; sodann möglichste Sicher- stellung des Resultates dieser Comrole, vor Zufälligkeiten, Einseitigkeit, Persönlichkeit und Partheilichkeit, möglichste Si- cherstellung sowohl der Sache als der Examinanden als Exa- minatoren vor den erfahrungsmäſsigen vielfachen Uebelständen eines Examens.

Um diesem Zwecke zu entsprechen, mufste das Examen- reglement: erstens überhaupt einen solchen Charakter an sich tragen, daſs es von vorne herein Menschen von untergeordneten Fähigkeiten und Bildungsmitteln als eine Ohnmöglichkeit er- scheinen mufs, Medicin zu studiren. Deshalb die Forderung eines Abiturienten- Zeugnisses als Beweis einer classischen Schulbildung; delsnalb der Umfang und Inhalt des ganzen Exa- mens, zur Erklärung der unentbehrlichen Nothwendigkeit eines eifrigen akademischen Studi mit Benutzung aller gebotenen Hülfsmittel; defshalb die Oeffenilichkeit der Examina, vor welcher unbeholfene, ungebildete, sogenannte schüchterne Menschen, die keine Aerzte seyn können, zurückschrecken werden; deſshalb endlich die Forderung des Schreibens und der öffentlichen Vertheidigung einer Abhandlung, nicht als einer Schulaufgabe,