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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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und das Splanchnologium, welches schwerlich ein Mediciner nicht hört, auch 1 ½ Fd'or. Zusammen 13 Fd'or.= 130 fl.

In Göttingen wird im Winter täglich eine Stunde Myo- logie, Angiologie und Splanchnologie für 2 Fd'or. und ½ Thlr. für den Diener, im Sommer die Neurologie 3 Stunden für 1 Fd'or. gelesen, zusammen 9 Stunden à 3 Fd'or. und ½ Thlr. Die Secirübungen kosten: Myologie, Angiologie und Neurologie jede 2 Fd'or. und Splanchnologie 1 Fd'or.(lelzteres weils ich nicht genau), zusammen also 6 7 Fd'or. Die Osteologie 1 Fd'or. Alles zusammen 11 Fd'or. und ½ Thlr. oder 111 fl. Hiebei wurde mir noch ausdrücklich bemerkt, daſs in Göttingen fast ohne irgend eine Ausnahme jeder Mediciner die Anatomie zweimal hört, und das Honorar auch für dieses zweite Mal das- selbe ist, während hier zum zweiten Male nur die Hälfte ge- zahlt wird..

In Würzburg kostet die Vorlesung über Anatomie 6 Stun- den wöchentlich, worin aber die Neurologie nicht vorgetragen wird, freilich nur 15 fl. Allein alle Mediciner belegen zugleich ein Privatissinum bei dem Professor der Anatomie für 27 fl. Die Kosten für die Secirübungen betragen 36 fl., zusammen 78 fl.

Es ergiebt sich also hieraus, daſs von allen genann- ten Universitäten das Studium der Anatomie hier die ge- ringsten Unkosten macht. Dieſs ist derungeheure Druck, der den Studirenden hier aufgelegt wird, wenn wir eine verschärfte Prüfung Statt eines modificirten Studienzwanges ein- führen.

Alles Gesagte aber führt zu dem Schlusse, dafs eine völlige Freigebung der medicinischen Studien nach den vorliegenden Erfahrungen über den Stu- dienzwang nicht nur vollkommen räthlich, nach dem Grade der Entwicklung unserer Studirenden und des bürgerlichen Lebens überhaupt vollkommen unbedenklich, sondern auch zur sicherstellung einer zeitgemäfsen und würdigen Reorganisation undFortentwicklung der academischenVerhälktnisse, namentlich zur Erhaltung und Wiedereinsetzung

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