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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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Nach diesen Grundsälzen, welche das Reglement offen an sich trägt, wollen wir nun die Einwürfe unseres Dr.*ς einzeln prüfen. Wir wollen sehen, ob es ihm gelungen ist und auch nur seine Absichl war, die vielfachen Schwierigkeiten, die sich der Durchführung dieser Grundsätze entgegenstellen, besser als das Reglement zu beseitigen, oder ob es nicht vielmehr seine Absicht ist, die Principien des Reglements selbst über den Haufen zu stolsen, um den persönlichen Zwecken den Zugang zu bahnen. Ich setze dabei die Anordnung der Prüfungsordnung im Allgemeinen als bekannt voraus.

A. In Beziehung auf die naturwissenschaftliche Prüfung findet der Hr. Dr. Folgendes anzumerken und vorzuschlagen:

I. Er wilb die Zeit, wann die Studirenden diese Prüfung absolviren sollen, vorgeschriebhen haben; 2, 3 Jahre vor der Doctorprüfung. Alle seine Gründe für diesen Vorschlag entspringen aus seiner Ansicht von der Unmündigkeit der Stu- direnden und seiner Vorliebe für's Bevormunden und Befehlen. Sonst würde er einsehen, dals man es der Einsicht der Leute am Besten selbst überlassen könnte, den geeignetsten Zeitpunkt für dieses Examen zu finden. Ein Befehl in dem Sinne des Hrn. Dr. scheint um so überflüssiger, da die Candidaten un- zweifelhaft von selbst einsehen und dazu geführt werden werden, diese Prüfung, wie er will, gleich nach den ersten, diesen na- lurwissenschaftlichen Studien gewidmeten Semestern zu absol- viren. Ein Befehl in dieser, Hinsicht erscheint aber nachtheilig, weil er die Ausnahmsfälle ausschlieſsen würde; was für Einen oder den Anderen sehr störend und unangenehm werden könnte. Dieses kann namentlich rücksichtlich des Besuches auswärtiger Universitäten eintreten, den man nicht beschränken soll. Es kann einer oder der Andere eine besonders für ihn günstige Gelegenheit, eine dieser Naturwissenschaften zu studiren, und sich für ihr Examen vorzubereiten, auswärts finden. Er kann durch die befohlene Zeit der naturwissenschaftlichen Prüfung gehindert werden, zu dieser Zeit eine auswärtige Universität zu besuchen, wo es ihm doch seine Verhältnisse besonders wün- schenswerth machen. Er kann sich endlich auch in der Anord- nung seiner Studien auf unserer Universität selbst dadurch