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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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Zwangsvorschriften, sagen läfst, und auch schon oft gesagt worden ist.

Allein ich will noch einen tiefgreifenden Nachtheil dieses Studienzwanges hervorheben, der zwar auch schon oft hart gerügt worden ist, allein von unserem scharfsehenden Herrn Dr.**ν ganz mit Stillschweigen übergangen wird; das ist der höchst nachtheilige Einflufſs, den diese Studienpläne und der Studienzwang auf die Professoren ausübt und der schon allein für sich alle etwaigen Vortheile aufhebt. Wenn der Staat einen befohlenen Studienplan einführt, und den Besuch gewisser Vor- lesungen als Bedingung zur Zulassung zum Examen etc. aufstellt, und demgemäls auch Sorge tragen mufs, dafs alle diese obligaten Fächer mit ordentlichen Professoren besetzt sind, so ertheill er damit diesen ein Privilegium auf diese Fächer, und giebt ihnen eine Zwangsmalsregel für dieselben in die Hand. Dieses lähmt den Eifer und die Sorgfalt der Professoren für ihre Vorlesungen, weil sie nun doch auch einmal Menschen sind, und so gut wie andere für eine Beschäftigung und Thätigkeit, die nicht immer und Allen nur angenehm ist, einer Anregung bedürfen. Ein zahlreicher Besuch einer Vorlesung, und die daraus erwachsende Einnahme, ist in meinen Augen der schönste Sporn und die edelste Belohnung, die einem Professor für die eifrige und sorgfältige Pflege seiner Vorlesungen erwachsen kann. Muſs er sie allein seiner Thätigkeit und seinen Leistungen verdanken, so wird dieses seine Thätigkeit immer rege erhalten. Wird ihm dieses aber auch ohne seine besondere Austrengung durch einen den Studirenden auferlegten Zwang zu Theil, so wird er leicht nachlassen und erlahmen. Ich sage dieses offen, unbeschadet alles dessen, was man von wissenschafllichem Sinne und Pflicht- treue dagegen stellen wird. Sie können dabei sogar vorhanden seyn, sie wenden sich aber von den Vorlesungen ab, auf li- terarische Thätigkeit, welche ohnedem wahrlich oft mehr An- ziehendes hat, als die immer wiederkehrende Wiederholung einer Vorlesung. Allein dem Staate und den Studirenden mufs an diesen mehr als an jenen gelegen seyn, so achtungswerth, erwünscht und selbst nothwendig auch eine solche literarische Thätigkeit neben den Vorlesungen seyn mag.

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