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Beleuchtung der Bemerkungen eines Grofsh. Hess. Arztes Dr. * über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner / Dr. Theod. Ludw. Wilh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie
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bedeutend. Die Examinatoren geriethen in Verzweiflung über die Massen der Untauglichen und Unfahigen, welche sich, nach- dem sie schon den besten Theil ihres Lebens verloren, zu den Examinibus drängten und man fing immer lauter an über den Verfall der Studien und ebenso auch des ärztlichen Standes zu klagen. Der Staat sah sich also wieder nach Hülfsmitteln da- gegen um und man erkannte sehr richtig, dals meistens schon durch den Mangel einer gründlichen Schulbildung der Grund zu den spätern mangelhaften Universilätsstudien und Leistungen im Examen und Leben gelegt wurde. Man verbesserte also zu- nächst die Schulen und Gymnasien und der erste Schritt, den man nun zur Beschränkung der Studienfreiheit that, war die Einführung der Abiturientenzeugnisse und die Abhängigkeit der Zulassung zu den Universitälsstudien von diesen.. Was man nun auch gegen diese Maaſsregel und ihre fort- währende Verschärfung gesagt haben, welche Nachtheile sie immer für die freiere Entwicklung der Jugend an Körper und Geist mit sich führen mag, man wird sie in so weit nicht ver- werfen können, als sie die Garantie gewähren soll, daſs nur Jünglinge, deren geistige Kräfte zu den Universitätsstudien hin- länglich reif und entwickelt sind, wirklich zu diesen übertreten. Soll dagegen diese Maafsregel durch die Gröſse und Schärfe ihrer Forderungen, abschreckend von den Universitätsstudien wirken und wird man jene zu diesem Zwecke immer mehr und mehr steigern, so wird man uns immer mehr und mehr Krüppel an Geist und Körper auf die Universitäten liefern. Diese Garantien für die Universilätsstudien müssen, wenn ich nicht sehr irre, vielmehr in ihrer Oualität als in ihrer Ouan- titat eine weitere Entwicklung erfahren; dann aber wird ihren Nutzen und Nothwendigkeit Niemand in Abrede stellen können. Doch ich kann mich hier auf diese Frage nicht einlassen. Ich wollte nur bemerken, die Maturitätsexamina waren die ersten Beschränkungsmiltel der Studienfreiheit, die man in der Hoff- nung einführte, von dem übermäſsigen Drang zum Studiren abzuhalten. Allein sie verfehlten ihren Zweck; der Andrang dauerte fort und obgleich man von den Gymnasien nur gut Vorgebildete entlassen zu haben glauble, wurden die Univer- sitätsstudien doch schlecht betrieben, am Ende derselben häuften

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