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ſtände bedurfte, die nicht auf der ſubjectiven Meinung eines Andersdenkenden beruhet, ſondern ihre Wurzel in Einſicht und Erfahrung hat, ſo haben wir wenigſtens in den Bemerkungen Hrn. Schl.'s, welche den hier allein in Rede kommenden Theil des Studienplans betreffen, jene Eigenſchaften eines gewiſſen haften Beurtheilers leider vermißt, haben vielmehr an deren Stelle ſtatt einer in die Sache eingehenden wiſſenſchaftlichen Erörterung ein anmaßliches Abſprechen gewahr werden müſſen, das mehrmals von falſchen Vorausſetzungen und Unterſtellungen, ja ſelbſt von unwahrer Darſtellung der Thatſachen ausgehend, durch eine mit großer Zuverſicht ſich geltend machende Autono⸗ mie wenig geeignet ſein dürfte, dem angeregten Gegenſtande eine förderliche Erörterung zuzuwenden. Wir haben uns ver⸗ geblich nach einer Erklärung dieſer Erſcheinung umgeſehen, die mit dem Rufe der Gründlichkeit und gediegenen Wiſſens, welchen Hrn. Schl. die öffentliche Meinung zuertheilt, in völligem Widerſpruch ſteht, und in der Annahme jugendlicher Uebereilung oder ſonſtiger perſönlicher Motive keinen zuläßigen Entſchul⸗ digunsgrund findet. Es thut uns wahrhaft wehe, einen in der Welt geehrten, von unlauteren Motiven, wie wir glauben, freien Mann bei einem Unternehmen zu begegnen, das in ſeiner Ausführung den Charakter ruhiger Ueberlegung und Beſonnen⸗ heit nicht an ſich trägt; wir hoffen jedoch, obwohl ſelbſt durch den Ton der ganzen Entgegnung verletzt, in der Bewahrheitung unſeres Urtheils, die nur als eine nothgedrungene Vertheidig⸗ ung und Abwehr angeſehen werden muß, diejenige Ruhe und Unbefangenheit uns zu bewahren, welche ſo wohl die Achtung gegen uns ſelbſt als die Würde des Gegenſtandes gebietet.
Wir beginnen billig mit dem allgemeinſten der von H. Schl. erhobenen Anſtände, welcher, wenn er gegründet befunden wer⸗ den ſollte, freilich alle weitere Discuſſion abſchneiden, ja eigent⸗ lich die weitere Beurtheilung des Einzelnen und Beſonderen ganz überflüſſig gemacht haben würde. Wir glauben nicht, ſo lautet S. 45 H. Schl.s Glaubensbekenntniß, daß die Heranziehung eines eigenen philologiſchen Gymnaſiallehrerſtandes vortheilhaft
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