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Erwiederungen auf die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Dr. A.A.E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh. Hess. Landes-Universität zu Gießen / von einigen Professoren derselben
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Neues und Lehrreiches darbieten. Die Maturitätsprüfungen, von welchen der Herr Verfaſſer ſagt:daß ſie ſo umfaſſend ſeyen, daß dadurch jedem Bedürfniß in dieſer Hinſicht vollkommen Ge⸗ nüge geleiſtet werde, können nur den Ausweis und die Bürg⸗ ſchaft geben, daß der Gymnaſialunterricht gehörig benutzt wor den, der Schüler für den akademiſchen Unterricht reif ſey, keines⸗ wegs aber, daß er die Geſchichtskenntniß beſitze, wie ſie die Hoch⸗ ſchule zu geben hat. Es fällt daher auch diebittere Satyre auf den Gymnaſialunterricht weg, die in einer andern Anſicht läge. Ebenſo wenig kann eine Vorprüfung, der ſich diejenigen Studi⸗ renden zu unterziehen haben, welche die vorgeſchriebenen Geſchichts⸗ vorleſungen nicht gehört, ſondern die Geſchichte nach den An⸗ forderungen des akademiſchen Vortrags derſelben für ſich ſtudirt haben, eine Förmlichkeit(denn weiter als eine Förm⸗ lichkeit iſt es doch nicht, bemerkt der Herr Verfaſſer) genannt werden. Es wird keinem akademiſchen Examinator einfallen, noch einmal die alten Perſerkriege oder Hannibals Zug über die Alpen den Studirenden abzuhören. Auch bietet die Einrichtung dieſer Vorprüfungen, wie ein Blick auf ſie zeigt und die eigene An⸗ ſchauung überzeugen würde, die Gewähr, daß hier keine bloße Förmlichkeit ſtattfindet. Wenn der Herr Verfaſſer S. 18 fort⸗ fährt:Nehmen wir z. B. einen Curſus der Univerſalgeſchichte, der in etwa 80 Stunden beſteht, vertheilen wir dieſe auf alte, mittlere und neue Geſchichte, wobei eine nur einigermaßen befrie⸗ digende Ueberſicht der Geſchichte der einzelnen Länder gegeben werden ſollte, ſo wird es ſich ſehr leicht ausweiſen, daß dieſer Aufgabe in keiner Weiſe Genüge geleiſtet werden kann. Nur Vorträge über einzelne Theile der Geſchichte können unter dieſen Umſtänden ihrem Zweck entſprechen, dieſe laſſen ſich aber nicht unter den Begriff der im Studienplan angenommenen Univerſal⸗ geſchichte bringen, ſo können wir der dieſen Bemerkungen zu Grund liegenden Anſicht nicht beiſtimmen. Einmal nämlich liegt hier unverkennbar die Anſicht zu Grund, daß der akademiſche Geſchichtsvortrag die Aufgabe habe, nur das ausführlicher darzuſtellen, was der Gymnaſialunterricht gelehrt hat(eine An⸗

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