Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gieſſen.
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In Gefolge Höchſter Entſchließung vom 18. Januar d. J. iſt nachſtehender Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität Gieſſen feſtgeſetzt worden.
Derſelbe enthält für das Studium jeder der einzelnen Fachwiſſenſchaften folgende vier Hauptüberſichten:
1) Zuſammenſtellung derjenigen Disciplinen, über welche ſich der geſammte Studienkreis der betreffenden Fachwiſſenſchaft erſtreckt; ſo daß, neben den Haupt⸗Disciplinen, auch die Vor bereitungs⸗, Hülfs⸗ und Neben⸗Disciplinen aufgeführt ſind.
2) Reihenfolge, in welcher die einzelnen Lehrvorträge über die ſämmtlichen Disciplinen des Studienkreiſes jeder Fachwiſſen⸗ ſchaft am zweckmäßigſten in dem Verlaufe der academiſchen Semeſter gehört werden; welche Reihenfolge jedoch nur, als die in den meiſten Fällen zweckmäßige, empfohlen und nicht zur bindenden Vorſchrift gemacht wird. Belehrung über die, unter beſondern Verhältniſſen angemeſſen erſcheinenden, Abweichungen davon wird durch die einſchlagenden encyclopädiſchen und metho dologiſchen Vorträge bei der Eröffnung jedes Fachſtudiums und durch den gern gegebenen perſönlichen Rath jedes Docenten ertheilt werden.
3) Beſtimmung derjenigen Lehrvorträge, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt. Nur von dem Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz kann, auf beſondere Geſuche, in dieſer Beziehung Dis⸗ penſation ertheilt werden. In allen Fällen, in welchen ein ſolches Geſuch der einſchlagenden Prüfungsbehörde zur Ver⸗ fügung mitgetheilt wird, iſt, wenn kein etwaiger Anſtand ob⸗ waltet, eine beſondere Prüfung über diejenige Disciplin, deren


