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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
Entstehung
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Vorwort.

Wenn ich mich veranlaßt finde, auf die Be⸗ merkungen des Herrn Geh. Raths Schleiermacher über den Studienplan für die Landesuniverſität zu Gießen einige Gegenbemerkungen zu veröffentlichen, ſo geſchieht dieſes nicht ſowohl, um mich irgendwie zu rechtfertigen; denn ich bin keineswegs der verant⸗ wortliche Urheber deſſelben, als vielmehr, um zu ver⸗ hüten, daß eine wohlerwogene Maßregel der höchſten Großherzoglichen Behörde nicht von einem falſchen Standpunkte aus beurtheilt werden möge. Auch ich hätte gewünſcht, daß die Veranlaſſung, dieſe Gegen⸗ bemerkungen zu ſchreiben, nicht Statt gefunden; aber die Veranlaſſung iſt dringender, weil Herr Geh. Rath Schleiermacher zu einer Erwiederung gewiſſermaßen auffordert, indem er vorwortlich bemerkt, er habe in der Ueberzeugung, daß der Studienplan in meh reren Beziehungen nachtheiligen Einfluß äußern werde, es für ſeine Pflicht gehalten, ſeine Meinung unverholen auszudrücken, und es werde ihm ſehr angenehm ſeyn, wenn ſich der Beweis führen laſſe, daß er im Irrthum geweſen. Dabei heißt es dann weiter, daß es ihm paſſend geſchienen, ſeine Bedenken ohne Aufſchub zu äußern, um die Discuſſion darüber im Inland ſelbſt hervorzurufen. Unter ſolchen Umſtänden kann ich, mit Rückſicht auf meine dienſt⸗ liche Stellung in mehrfacher Beziehung, und da eine Maßregel der Regierung, welche wohl gedruckt, aber