IV
keineswegs zum öffentlichen Verkauf dargeboten wor— den, als literariſche Arbeit der individuellen öffentlichen Beurtheilung, der höchſten Behörde ſelbſt wohl unerwarteter noch als mir perſönlich, unterzogen worden iſt, es nicht wohl vermeiden, mich auf das Gebiet der wiſſenſchaftlichen Erörterung zu begeben. Anderweitige Bemerkungen werde ich nur da einflechten, wo Gang oder Ton der Schrift des Herrn Verfaſſers ſelbſt Veranlaſſung dazu bietet. Daß es aber meine Abſicht durchaus nicht iſt, Ausſtellun⸗ gen, welche ſich als gegründet bewähren, einſeitig abzuweiſen, will ich gleich im Voraus erklärt haben, indem eine Maßregel, wie die in Frage ſtehende iſt, ihrer Natur nach nur unter Verhältniſſen und Be— dingungen zu Stande gebracht werden konnte, welche dem Mangelhaften, ſelbſt bei der größten Aufmerk⸗ ſamkeit, mehrfachen Zugang offen laſſen. Auch hatte die oberſte Behörde, als ſie den Plan beſchloß, keines⸗ wegs die Intention, damit ein ſchlechthin peremtori— ſches Regulativ aufzuſtellen, vielmehr wird ſie hier, wie bei allen Einrichtungen ähnlicher Art, den For⸗ derungen bewährter Erfahrung ſtets willig, obwohl ohne Uebereilung, zu begegnen bereit ſeyn. Perſönlich kann ich hinſichtlich des Urtheils über den Studien⸗ plan um ſo unbefangener zuhören, und bei der fol⸗ genden Darſtellung das bekannte sine ira et studio um ſo leichter beobachten, als ich mit dem alten Geſchichtſchreiber hinzufügen darf quorum causas procul habeo. Als Kanzler hatte ich Gründe, dem Miniſterialreferenten die Mitwirkung zu überlaſſen, und als Miniſterialreferent gute, in der Eigenthüm⸗ lichkeit der Sache gelegene Gründe, worauf ich unten zurückkommen werde, die Arbeit einer durchgreifenden Redaction hier nicht zu übernehmen; gleichwohl habe ich aber jetzt zureichende Grunde, den Plan gegen
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