— 41—
ſo wurde keineswegs die philologiſche Seite ſo rein und ſelbſtſtändig beſtimmt und aufgeführt worden ſeyn, als ſie es unter obigem Verhältniſſe müßte. Wir ſind der Ueber⸗ zeugung, daß, abgeſehen von dem, was etwa gegen Ein⸗ zelnes eingewendet werden darf, die Scheidung in jene zwei Partien an ſich der Gefahr einſeitiger Herrſchaft der Philologie im Gymnaſialunterrichte am zweckmäßigſten begegnet. Die Ausſtellungen ſelbſt aber, welche der Herr Verfaſſer an einzelnen Beſtimmungen des Studienplanes füuür Gymnaſiallehramts-Candidaten macht, liegen, wie man uns gern zugeſtehen wird, außer dem Competenzkreiſe unſerer Beurtheilung. Indem wir alſo, wie billig, im Ganzen davon abſehn, uübrigens ſelbſt geneigt ſind, nach unſerer individuellen Anſicht und nach dem Maße unſerer Urtheilsfähigkeit in der Sache, die eine oder andere Be⸗ ſtimmung mit dem Herrn Verf. weg zu wünſchen, z. B. die allgemeine Grammatik und das Sanskritſtudium; mag uns doch dieſe und jene Gegenbemerkung, ſofern ſie allge— meinerer Art iſt, erlaubt werden.— So ſcheint uns die Phraſe S. 48„alles philologiſche Treiben auf den Gym— naſien hat alſo das Bedürfniß neuer Curſe über griechiſche und lateiniſche Grammatik noch nicht beſeitiget, welche jeder künftige Gymnaſiallehrer aus dem philologiſchen Geſichtspuncte hören muß,“ eine Beſchuldigung zu ent— halten, welche zu weit führt. Soll denn der Lehrer nicht mehr lernen als der Schuler? Warum denn nicht nach Abſolvirung der Schülerzeit aus den Schuülern Lehrer machen? Wozu überhaupt eine höhere wiſſenſchaftliche Vorbereitung auch in den übrigen Gegenſtänden, welche an Gymnaſien eben ſo umfaſſend als die griechiſche und lateiniſche Grammatik betrieben werden? Oder ſollte der Herr Verfaſſer im Ernſte der Meinung ſeyn, daß man gerade ihm je die Anſicht zutrauen wüͤrde, daß das gram⸗ matiſche Studium nicht von einem höheren und gelehrteren Standpuncte, als der des Gymnaſialunterrichts iſt, be⸗


