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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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ciellen Studien auch die für das Lehramt erforderlichen philologiſchen zu verbinden, und das Reſultat der Pruͤ⸗ fungen ergab, daß die Leiſtungen den geſetzlichen An⸗ forderungen vollkommen genugten. Ohne die wiſſen⸗ ſchaftlichen Bedingungen fur das Gymnaſiallehramt zu hoch zu ſtellen, muß doch jeder, welcher ſich mit der Sache näher bekannt gemacht hat, eingeſtehen, daß die gewöhnliche theologiſche Ausbildung fur die didaktiſchen Zwecke an unſern Gymnaſealanſtalten nicht ausreiche, und daß daher jedenfalls auch der Theologe, welcher theilweiſe auf Anſtellungen jener Art hinblickt, die Ge⸗ legenheit zu benutzen habe, die ihm geboten wird, die hier eigenthüͤmlich nothwendige Befähigung zu erlangen. Er gehört alſo, wenn er dieſes leiſtet, keineswegs aus⸗ ſchließlich dem Gymnaſiallehrerſtande an und kann doch als Gymnaſiallehrer Anſtellung erhalten. Jene vorgeb⸗ liche Ausſchließlichkeit bedeutet überhaupt weiter nichts, als daß gefordert wird, daß jeder, welcher ein derartiges Amt anſtreben will, den Nachweis ſeiner bezuüͤglichen Befähigung zu geben vermöge. Und in der That, wer wollte es einer Staatsregierung verübeln, daß ſie ſolche Forderung an dieſe Beamtung in gleicher Weiſe knupft, wie an alle übrigen? Im Gegentheil würde eine des⸗ fallſige Läſſigkeit dem gerechteſten Tadel unterliegen müſſen. In praktiſcher Hinſicht iſt ja nun aber von Seiten der Großherzoglichen Staatsregierung die vorgebliche Trennung keineswegs feſtgehalten worden, indem neben Philologen mehrfach auch Theologen nach Maßgabe der Umſtände an Gymnaſien als Lehrer verwendet worden ſind, wovon der Herr Verf., in deſſen Nähe ſogar ſol⸗ ches geſchehen, ſicher Kunde erhalten hat. Wie nun aber die beregte Maßregel einer beſonderen Studienord⸗ nung füͤr die Candidaten des Gymnaſiallehramts ſich zu der gegenwärtigen Stellung unſerer Gymnaſien verhalte, wie überhaupt das Verhältniß des dermaligen Bildungs⸗