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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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loſophiſchen Verfahrens zu ihren fruchtbaren Reſultaten gelangt ſind, vielfach auch durch frühere philoſophiſche Studien in die freiere geiſtigere Behandlungsweiſe ihrer Fächer eingeleitet wurden.*) Allein wir müſſen die nähere Würdigung der philoſophiſchen Anſichten des Herrn Verfaſſers den Philoſophen überlaſſen, ſowie wir uns auch der Antwort auf die ſpeciellen Bemerkungen, welche derſelbe hinſichtlich mehrerer Punkte in den beiden theolo⸗ giſchen Studienplanen macht, mit Fug begeben können. Nur das Eine ſey bemerkt, daß in dem Plane für die proteſtantiſchen Theologen außer der theologiſchen Fakultät auch ſonſt noch Autoritäten der evangeliſchen Geiſtlichkeit mitgewirkt haben. Wenn S. 60 darauf hingewieſen wird, daß Archi⸗ tekten, Forſtleute und Cameraliſten keine Logik und Pſycho⸗ logie zu hören brauchen, ſo habe ich darauf zu erwiedern,

*) Was Liebig in der Vorrede zu ſeiner organiſchen Chemie, Braunſchweig, 1842, S. VIII. ſagt:Das phlogiſtiſche Sy⸗ ſtem der Chemie, mit allen ſeinen Unvollkommenheiten, erſchien als die Morgenröthe eines neuen Tags, es war der Sieg der Philoſophie über die rohſte Experimentirkunſt, gilt unter veränderten Beziehungen faſt überall, wo entſchiedene Fortſchritte der Wiſſenſchaften in der Geſchichte ſich kundgeben. Wenn übrigens der Herr Verfaſſer der vorliegenden kritiſchen Bemerkungen S. 22 meint, daß auf das Studium der eigent⸗ lichen Philoſophie für die proteſtantiſchen Theologen nur fakultativ hingewieſen werde, ſo müſſen wir dieſer Anſicht wider⸗ ſprechen, indem es allerdings in der höchſten Intention liegt, daß Logik und Pſychologie zu den nothwendigen Collegien in dem Studienkreiſe nicht bloß der katholiſchen, ſondern auch der proteſtantiſchen Theologie gehören. Die Beſtimmung des Stu⸗ dienplans S. 8., daß neben der Logik und Pſychologie noch drei andere Vorleſungen aus dem Gebiete der philo⸗ ſophiſchen Fakultät; jedoch nach freier Wahl hinſichtlich der bezeichneten Gegenſtände beſucht werden müſſen, deutet ſchon in ihrem Zuſammenhange darauf hin, daß die beiden erſten Vorleſungen nicht bloß fakultativ, ſondern gleichfalls obligatoriſch gelten.

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