Verwirrung und Erſchlaffung fuͤhren mag. Allein der Studienplan hat eben dadurch, daß er nicht alle in ihm aufgeführten Collegien als nothwendig zu hörende vor— ſchreibt, ſondern einen großen Theil als bloß facultativ gelten läßt, die mögliche Ueberladung zu vermeiden ge— ſucht. Das ängſtliche Einlernen der Collegienhefte kann freilich Cund auch das geſtehen wir gern zu) für ſich allein der wiſſenſchaftlichen Ausbildung nicht genügen, doch möchten wir eben ſo wenig ein zu frühes Verglei— chen von allerlei Buͤchern als Regel empfehlen, da es im Allgemeinen beſſer iſt, daß der Studirende erſt dann, wenn er durch die Vorleſungen mit dem Gegenſtande einigermaßen Bekanntſchaft gemacht und die Voraus⸗ ſetzungen eines möglichen Sachurtheils erlangt hat, zu dem erweiterten Bucherſtudium übergeht. Daher können wir denn auch dem Herrn Verf. ſelbſt darin nicht unbe— dingt beiſtimmen, wenn er ſagt:„daß, über irgend einen Gegenſtand zu gleicher Zeit mehrere Bücher, wären es auch nicht einmal die vorzüglichſten, geleſen, eine weit ſicherere und umſichtigere Kenntniß verſchaffe, als ſelbſt ausdauernder Fleiß, der aber nur auf Ein Collegienheft verwendet wird.“ Es kommt nach unſerer Anſicht ſehr darauf an, daß in dieſem Bezug der Anfang und Fort⸗ ſchritt in einem Studium wohl zu unterſcheiden ſey, wenn das ſimultane Leſen vieler Bücher empfohlen werden ſoll. Daß bei Einzelnen durch zu fruͤhe Bücherlectüre kein Nachtheil, vielleicht ſelbſt Vortheil entſtehen möge, wollen wir nicht in Abrede ſtellen; allein auch hier hat ein normirender allgemeiner Plan nicht die Ausnahmen, ſondern die Regel im Auge zu behalten. Auch iſt von Andern längſt geſagt, daß dem Studirenden das Be— merken und Ablernen der Methode, deren ſich die Lehrer bedienen, die größte Unterſtützung gewährt, um auf die ſicherſte und leichteſte Weiſe wichtige wiſſenſchaftliche Wahrheiten aufzufinden und feſtzuſtellen. Und beſonders
Druckschrift
Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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