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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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nicht behaupten mag.*) Am wenigſten vermögen wir aber der logiſchen Schlußfolgerung beizuſtimmen, daß, wenn aus dem Beſuche einer Vorleſung eine Bedingung der Zu laſſung zur Prüfung gemacht werde, auch zugleich vorzu⸗ ſchreiben ſey, daß eine beſtimmte Vorleſung auch bei einem beſtimmten Docenten gehört werden müſſe, widrigen⸗ falls in gewiſſem Grade ein Widerſpruch entſtehe?

*) Wenn man berrachtet, mit welchem Sinne die Jünglinge der Mehrzahl nach die Univerſität beziehen, ſo ergiebt ſich, daß wie die Verhältniſſe nun einmal ſind, ein Studienplan ſelbſt eben ſo ſehr im Intereſſe der Wiſſenſchaft als des Staats dienſtes Nutzen ſchafft. Man gehe nur von der gewiß wahren Darſtellung bei Marbach aus, welcher ſagt:Nachdem die Jünglinge die gelehrte Schule gehörig vorbereitet verlaſſen haben, beziehen ſie die Univerſität. Jene gehörige Vorberei⸗ tung beſteht aber darin, daß ſie die alten Sprachen, Griechiſch und Lateiniſch, die künftigen Theologen auch Hebräiſch mit ziemlicher Fertigkeit erlernt haben, die alte Geſchichte that⸗ ſächlich inne haben, faſt allgemein nur ſehr wenig Mathe⸗ matik, die deutſche Sprache orthographiſch und ſtyliſtiſch richtig ſchreiben können. Ein Schüler, der dieſe Kenntniſſe hat, iſt gehorig vorbereitet, und unter Hunderten, welche die Univer⸗ ſität beziehen, werden achtzig ſeyn, welche ſoviel, nicht mehr und nicht weniger gelernt haben. Auf Alter wird keine Rück⸗ ſicht genommen. Von der eigentlichen Wiſſenſchaft haben Alle, mit wenigen Ausnahmen, wenn ſie die Univerſität be

ziehen, keine Ahnung, können alſo nicht mit dem Zwecke hinkommen, die Wiſſenſchaft um der Wiſſenſchaft willen zu ſtudiren, ſondern ſie kommen, was an ſich ganz lobenswerth iſt, um ſich die Befähigung zu einer Anſtellung als Staats

beamter zu erwerben. Aus dieſem Zwecke, mit dem die ſtudi

renden Jünglinge die Univerſität beziehen, und aus dem Grade ihrer Vorbereitung, mit dem ſie dahin kommen, ergiebt ſich nun aber nothwendig das Streben: ſich vor allem diejenigen Kenntniſſe zu eigen zu machen, welche ſie in ihrem künf

tigen Berufe brauchen, und da ſie nicht eher um eine An

ſtellung anhalten können, bis ſie ein gewiſſes Eramen beſtanden haben, diejenigen Kenntniſſe zu erwerben, die im Er

amen verlangt werden.

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