reren tellen darer ffaſſer
aſſend
— 19—
ſelbſtſtändigen Werth einer Wiſſenſchaft zu beeinträchtigen, denn auch die Wiſſenſchaft liebt Erfahrungen, und man hat es doch wohl niemals bezweifelt, daß eben darum, weil die Wiſſenſchaft und wiſſenſchaftliche Vereine die Maſſe der Erkenntniſſe vergrößere, der Staat ſeine Inte⸗ reſſen am beſten wahrnimmt, wenn er ſie möglichſt frei ſich bewegen läßt.
Wenden wir uns nun zu den einzelnen kritiſchen Be⸗ denken des Herrn Verfaſſers, ſo wollen wir vorzüglich nur diejenigen berückſichtigen, welche das Allgemeinere be⸗ treffen, indem wir die Ueberzeugung hegen, daß wir in der Würdigung der rein ſpeciellen Einwendungen den competenten Fachrichtern nicht vorgreifen dürfen; aber ge⸗ wiß auch, vorzugreifen nicht nöthig haben, denn es ſollte uns ſehr wundern, wenn die Betheiligten die Gelegenheit nicht ergreifen ſollten, die Aufklärungen und Erörterungen folgen zu laſſen, wozu ihnen eben ſo gut Veranlaſſung als mir gegeben iſt.
Um mit dem anzufangen, womit der Herr Verfaſſer endet, ſo nehmen wir zunächſt eine Bemerkung auf, welche der Herr Verfaſſer auf Seite 73 in folgenden Worten ausſpricht: „Wir hätten theilweiſe mehr verlangt als er(der Plan) giebt, namentlich wenn er als Rathgeber ſpricht, und weniger, wenn als Vorſchrift. Die Staatsregierung giebt die Kenntniſſe an, welche ſie demnächſt von einem jeden verlangt, der in den Staatsdienſt treten will; ihr muß es einerlei ſeyn, ob, um die erforderliche Befähigung zu erlangen, einige Collegien mehr oder weniger gehört wer⸗ den. Aus deren Beſuch eine Bedingung der Zulaſſung zur Prüfung zu machen, ohne zugleich vorzuſchreiben, daß eine beſtimmte Vorleſung auch bei einem beſtimmten Docenten gehört werden müſſe, erſcheint im gewiſſen Grade als Widerſpruch. Wenn vier academiſche Lehrer, wie es z. B. in dieſem Semeſter auf der Landesuniverſität der Fall iſt, zu gleicher Zeit Logik leſen, der eine etwa nach
2*


