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allein daß ſich darauf ſofort die Ueberzeugung von der Unzweckmäßigkeit des Planes in ſeiner gegenwärtigen Ge⸗ ſtalt, oder gar davon, daß der Studienplan in mehreren Beziehungen nachtheiligen Einfluß äußern werde, feſtſtellen laſſe, will uns um ſo weniger einleuchten, je unhaltbarer die meiſten Einwendungen, welche der Herr Verfaſſer macht, bei näherer Anſicht erſcheinen. Als ganz unpaſſend und unmotivirt aber müſſen wir die Inſinuation, daß die höchſte Staatsbehörde in ihrem Vertrauen, welches ſie bei der Bildung des Entwurfs Einzelnen geſchenkt, wohl getäuſcht worden ſey, ablehnen. Zuvörderſt iſt es über⸗ haupt eine falſche Vorausſetzung, daß Einzelne bei dieſem Geſchäfte hauptſächlich mitwirkend geweſen, da, wie bereits angedeutet worden, es ganz eigentlich die academiſchen Collegien ſind, deren Gutachten die Baſis des Planes bilden. Dann ſcheint es uns an und für ſich höchſt gewagt, durch derlei Behauptungen die zu Rathe gezogenen, in der Sache vorzugsweiſe competenten Behörden hervorzuziehen. Endlich hätte auch bedacht werden ſollen, daß dadurch bei der höchſten Behörde ſelbſt indirect Mangel an hinlänglicher Umſicht und Aufmerkſamkeit unter⸗ ſtellt wird, wozu man ſich, mit dem Wirkungskreiſe der⸗ ſelben nur in einiger bedeutſamer Beziehung ſtehend, ohne die wichtigſten Gründe und die ſicherſten Prämiſſen nicht entſchließen ſollte. Wir haben dafur gehalten, daß jeder, der das Verhältniß eines wiſſenſchaftlichen Vereins zum Staate in der wahren Bedeutung unbefangen auffaßt, und mit einem Gegenſtande, wie der vorliegende hin— länglich bekannt iſt, der Staatsregierung es Dank wiſſen wird, daß ſie fuͤr's Erſte lieber die Anträge der ver— ſchiedenen Stellen ihrem weſentlichen Inhalte nach zu⸗ ſammenreihen, als poſitiv ſelbſt normirend, eingreifen wollte. Und wenn die höchſte Staatsbehörde, um weiter zu gehen, erſt Erfahrungen zu ſammeln beabſichtigt, ſo iſt auch dieſe Handlungsweiſe keineswegs geeignet, den
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