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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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meiſten Gegenſtände der Literatur ſo ſehr verſchieden, ſo müſſen ſie es um ſo mehr in den Fällen ſeyn, in welchen man auf die eine oder die andere Weiſe von der hergebrachten Gewohnheit und den auf ihr beruhenden Ideen der Menſchen abzuweichen ſich be wogen fühlt. Neuerungen, die in ſolchem Sinne gemacht werden, ſind bald durch die Forderungen der Zeit geboten, bald beruhen ſie auf Meinungen, die, ſo gut auch die Abſicht ſeyn mag, welche ihnen zu Grunde liegt, ſich doch keine allgemeine Anerken⸗ nung erwerben können. Wir ſind mit dieſen Re flerionen durchaus einverſtanden, halten aber die An wendung, die davon auf den Studienplan allgemein gemacht wird, für durchaus irrig. Die höchſte Staats⸗ behörde hat nämlich, ihrer höheren Intelligenz nach, zuverläſſig in höherem Maaße, als der Miniſterial referent,*) die auf Studium und Beobachtung ge gründete Ueberzeugung gehabt, daß der Studienplan, in ſeinen weſentlichen Bezügen, wirklich nur durch die Forderungen der Zeit an deutſche Univerſitäten geboten geweſen iſt.

Es iſt jedem mit der betreffenden Literatur und den einſchlagenden Verhältniſſen einigermaßen Ver trauten bekannt, und ausdrücklich davon geſprochen, daß die Wiſſenſchaft ihren ſelbſtſtändigen Werth hat, der Cultur und des Staatsſchutzes beſonders in ihren Vereinen bedarf, wenn gleich wiſſenſchaftliche Vereine ſich über Staatsgrenzen hinausdehnen, und höchſtens in der Sprache der Nation einen Wendepunkt finden. Der Staat bedarf auch der Wiſſenſchaft, und er erwartet von ihr eine Menge ihm nothwendiger und

*) Ich habe meine Anſicht über Studienpläne früher in meiner Schrift: Ueberſicht des geſammten Unterrichtsweſens im Groß herzogthum Heſſen. Gießen 1839. S. 304 f. ausgeſprochen und im Allgemeinen begründet.

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