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Bemerkungen über den Studienplan für die Grossherzoglich Hessische Landesuniversität zu Giessen / von Dr. A.A.E. Schleiermacher, Großh. Hess. Geh. Rath.
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Hinzufugung einiger Bemerkungen, wie ſie ſich gerade bei Gelegenheit der einzelnen Gegenſtände darbieten mögen.

Der Studienplan enthält für das Studium jeder der einzelnen Fachwiſſenſchaften folgende vier Haupt⸗ uͤberſichten, die wohl am zweckmäßigſten mit deſſen eige⸗ nen Worten vorausgeſchickt werden dürften.

1) Zuſammenſtellung derjenigen Disciplinen, uͤber welche ſich der geſammte Studienkreis der betreffenden Fachwiſſenſchaft erſtreckt; ſo daß, neben den Haupt⸗Dis⸗ ciplinen, auch die Vorbereitungs⸗, Hülfs⸗ und Neben⸗ Disciplinen aufgefüͤhrt ſind.

2) Reihenfolge, in welcher die einzelnen Lehrvor⸗ träge uber die ſämmtlichen Disciplinen des Studienkreiſes jeder Fachwiſſenſchaft am zweckmäßigſten in dem Verlaufe der academiſchen Semeſter gehört werden; welche Reihen⸗ folge jedoch nur als die, in den meiſten Fällen zweck⸗ mäßige, empfohlen und nicht zur bindenden Vorſchrift gemacht wird. Belehrung über die, unter beſonderen Verhältniſſen angemeſſen erſcheinenden, Abweichungen davon wird durch die einſchlagenden encyclopädiſchen und methodologiſchen Vorträge bei der Eröffnung jedes Fach⸗ ſtudiums und durch den gern gegebenen perſönlichen Rath jedes Docenten ertheilt werden.

3) Beſtimmung derjenigen Lehrvorträge, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Pruͤfung iſt. Nur von dem Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz kann, auf beſondere Geſuche, in dieſer Beziehung Dispenſation ertheilt werden. In allen Fällen, in welchen ein ſolches Geſuch der einſchlagenden Prufungsbehörde zur Verfügung mitgetheilt wird, iſt, wenn kein etwaiger Anſtand obwaltet, eine beſondere Prufung über diejenige Disciplin, deren Vortrag nicht, oder unfleißig gehört wurde, zu beſtehen, ehe die Zu laſſung zur Facultätsprüfung geſtattet wird. Ausgenom⸗ men von dieſer Beſtimmung ſind die Vorbereitungsvor⸗

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