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oft jene Vorleſungen von den Studirenden für unnöthig gehalten, oder finden in einer Weiſe Statt, daß ſie kein allgemeines Zutrauen erwecken. Aus eigener Erfahrung wiſſen wir auch, wie ſchwer es oft hält, die geeignete Anweiſung während der Studienzeit zu erhalten, was bald in der Individualität des Rathgebers, bald in der des Rathſuchenden liegt. Je nachdem die künftige Lauf— bahn eine mehr gelehrte oder mehr practiſche ſeyn, je nachdem ſich dieſe letztere den Abſichten der Studirenden nach mehr in der einen oder anderen Richtung erſtrecken ſoll, kann ein ſehr verſchiedener Studienplan paſſend er— ſcheinen, den mancher Lehrer, an einen beſtimmten Zu⸗ ſchnitt gewöhnt, vielleicht kaum anzugeben vermag. Auf ſolche Verhältniſſe kann ſich nun allerdings der allgemeine Studienplan nicht einlaſſen, er muß bei dem ſtehen bleiben, was im Durchſchnitte Allen zuträglich iſt, und ſich hüten Vorſchriften zu geben, welche unter Umſtän⸗ den Einzelnen nachtheilig oder auch nur unnütz ſeyn können, ſey es nun zu Folge poſitiver oder aber viel⸗ leicht auch zweifelhafter Beſtimmungen. Daß in dieſer Hinſicht nun alles, was man billigerweiſe nur fordern könne, geleiſtet ſey, war zu erwarten, da der vorlie⸗ gende Studienplan nicht einſeitig ausgearbeitet, nicht übereilt veröffentlicht ward, ſondern allgemeinem Ver⸗ nehmen nach von verſchiedenen Staatsbehörden entworfen, mehrere Jahre hindurch begutachtet, ſo zu ſeiner jetzigen Vollkommenheit gelangen konnte, in der ihn dann in Gefolge Höchſter Entſchließung vom 18. Januar dieſes Jahrs der Rector und Senat der Großherzoglich Heſſi⸗ ſchen Landesuniverſität Gießen am 18. Februar dem Druck uübergaben.
Da ſich auch außerhalb des Kreiſes derjenigen für welche der Studienplan zunächſt beſtimmt iſt, ein leb⸗ haftes Intereſſe fuͤr denſelben vorausſetzen läßt, ſo wollen wir hier eine allgemeine Ueberſicht deſſelben geben, mit


