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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
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wir befinden uns daher im Falle, Sie, Herr Decan, davon, daß die beabſichtigte Maaßregel Sr. biſchöflichen Gnaden in Wirkſam⸗ keit getreten iſt, officiell in Kenntniß zu ſetzen, mit dem ergeben⸗ ſten Erſuchen, auch ihren Herrn Collegen darüber Mittheilung zu machen. Was die Beweggründe betrifft, welche unſern hoch⸗ würdigſten Herrn Biſchof zu dieſem Entſchluſſe beſtimmen muß⸗ ten: ſo kennen Sie und Ihre verehrlichen Herrn Amtsbrüder längſt Alles das, was von katholiſchen Kirchenvorſtehern und Schriftſtellern ſeit Jahren zu Gunſten der von der hl. Kirchen⸗ verſammlung von Trient vorgeſchriebenen Bildungsweiſe des Cle⸗ rus, insbeſondere des für die Seelſorge beſtimmten, geſagt wor⸗ den iſt; und Sie wiſſen nicht minder, welches unendlich vermehrte Gewicht die jüngſten, für die katholiſche Kirche ſo überaus ernſten und mahnungsreichen Weltereigniſſe jenen früher bereits vorhan⸗ denen Gründen beigefügt haben. Dazu kommt, daß das Ober⸗ haupt der Kirche, eben in Wahrnehmung der bedeutenden Nach⸗ theile, welche aus der theilweiſen Nichtbeachtung der über dieſen Gegenſtand beſtehenden kanoniſchen Vorſchriften für die katholiſche Kirche hervorgegangen ſind, nicht abläßt, ſowohl den Biſchöfen im Allgemeinen die Beobachtung der betreffenden Anordnungen des obengenannten Conciliums an das Herz zu legen, als auch namentlich die Biſchöfe der oberrheiniſchen Kirchenprovinz an die Beſtimmungen der Bullen Provida solersque und Ad Dominici gregis custodiam, durch welche beide Bullen den Bisthümern dieſer Provinz ähnliche Seminarien zugeſichert worden ſind, zu mahnen und ihnen die Einrichtung derſelben zur Pflicht zu machen; wie denn eine ſolche Aufforderung erſt wieder jüngſthin an den Erzbiſchof und die Provinzialbiſchöfe ergangen iſt. Da nun in der Diöceſe Mainz der Errichtung eines mit den Vorſchriften des Conciliums von Trient ſowie mit den Stipulationen der erwähnten Bullen übereinſtimmenden Seminars nichts Weſentliches im Wege ſtand, und da auch das einzige Hinderniß, welches etwa früher eine ſolche Maaßregel ernſtlich hätte erſchweren können, die von Staatswegen beſtandene Nothwendigkeit des Beſuches der Landesuniverſität Gießen, mittels Gewährung der Studienfrei⸗

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