Druckschrift 
Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
Entstehung
Seite
83
Einzelbild herunterladen

de Be⸗

Mainz

ur noch blieb hlimme Schaden ultra⸗ hallem am 30. on dem

Da⸗

was ihr

ltät.

buntes ei einer .Es ung des Bedanken beſon⸗ hen Fa⸗ ordnung elte ſich ei noch Ultima⸗ gregis ſer Be je nach wurde. gam. daß die ding ihr Anfang

83

an den Faden geſchürzt hatten, im weitern Verlaufe dann ſchein⸗ bar mehr zurückgetreten waren, aber merkwürdiger Weiſe alle noch auf dem Platze ſich befanden, aufs Thätigſte eingreifen, um das ſo lange im Auge behaltene Ziel endlich zu erreichen. Die Haupt⸗ rollen waren natürlich den beiden päbſtlichen Nuntien in München und Wien zugetheilt; an ſie ſchloſſen ſogleich als die Nächſtwichtigſten ſich die an, welche einſt denKatholiken begründet hatten, der Biſchof Räß von Straßburg, der Biſchof Weiß von Speier und der Erzbiſchof Freiherr v. Geißel zu Köln; die Zwi⸗ ſchenrollen hatten Riffel, Lennig, der Erzbiſchof Vicari u. A. zu ſpielen, und von dieſen ſcheinen beſonders die beiden Erſtern die Thätigſten von Allen geweſen zu ſein. Der zum Biſchof Auserſehene war Lennig. Nun aber kam gleich Anfangs eine unerwartete Diverſion: die Gr. Heſſiſche Regierung rief den Prof. Schmid aus Gießen in die erſte Ständekammer, um hier vor⸗ läufig die Stelle des Biſchofs zu vertreten. Man hatte geglaubt, Lüft aus Darmſtadt werde der Gegner ſein und daher ſich be⸗ eilt, dieſen todt zu machen. Wirklich wählte am 22. Februar 1849 das Mainzer Domkapitel ſeiner Mehrzahl nach den Prof. Schmid zum Biſchof. Die Gießener kath.⸗theol. Facultät, wohl ahnend, was ihr bevorſtehe, wenn ein Anderer als er den Biſchofsſtab erhalte, begrüßte freudig ihren bisherigen Collegen durch ein Schreiben vom 27. Februar und erhielt darauf eine freundliche Antwort unter dem 1. März, demſelben Tage, an welchem Schmid die Wahl angenommen hatte. Aber der Pabſt Pius IX, dem natürlich an den vier ſchon geeinigten Punkten für jetzt weit weniger lag, als an den zwei noch nicht geeinigten, ver⸗ warf, ohne vorher den in beiden Bullen Provida solersque und Ad Dominici gregis custodiam feierlich und ausnahmslos zu⸗ geſagten Informativproceß angeordnet zu haben, am 7. Decem⸗ ber 1849 die kanoniſch vorgenommene Wahl, und fand darin, wie ſich von ſelbſt verſteht, ſeine Vertheidiger auch an deutſchen Kanoniſten! Denn ſolche Acte von Seiten des Pabſtes waren vor Erlaß jener Bullen das Gewöhnliche; warum nicht auch nachher? Und gewiß, der Pabſt war informirt genug durch die 6*