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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
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belaſſen, übrigens aber ganz und gar aller rechtliche Be⸗ ſtand entzogen, ausgenommen, inſofern der Biſchof von Mainz ihren Fortbeſtand noch wollte.

So war alſo jetzt die ganze Ausſicht der Facultät nur noch auf einen Mann geſtellt; das war der Biſchof Kaiſer: blieb er ihr erhalten, ſo war es immer noch möglich, daß ſie die ſchlimme Zeit überſtehen und dann in der Folge vielleicht den Schaden wieder ausmerzen konnte. Denn weſſen man ſich von der ultra⸗ montanen Parthei zu gewärtigen hatte, dies war nach allem Bisherigen klar genug. Aber nun ſtarb auch Kaiſer am 30. December 1848! Und dies war der dritte große Unfall, von dem im Laufe weniger Monate die Facultät betroffen wurde. Da⸗ mit war ſchon jetzt ihr Schickſal ſo gut wie entſchieden; was ihr etwa noch helfen konnte, lag außer aller Berechnung.

5) Die Aainzer Böiſchofswahl und der Schlußakt der Facultät.

Sogleich nach dem Tode Kaiſer's folgte ein buntes Leben und Treiben in Mainz, in der ganzen Diöceſe, bei einer Menge einflußreicher Perſonen in und außer Deutſchland. Es handelte ſich um noch viel mehr, als um die Wiederbeſetzung des Mainzer Biſchofsſtuhls: es handelte ſich nach den Gedanken Aller, die an dem nnn folgenden Drama Theil nahmen, ganz beſon⸗ ders um die Aufhebung der Gießener katholiſch⸗theologiſchen Fa⸗ cultät und deſſen, woraus ſie hervorgegangen, der Verordnung vom 30. Januar 1830; oder noch eigentlicher: es handelte ſich hauptſächlich und vor Allem um die Durchführung der zwei noch ſtreitigen Punkte Nr. V und Nr. VI in dem päbſtlichen Ultima⸗ tum vom 16. Juni 1825 oder der Bulle Ad Dominici gregis custodiam vom 11. April 1827. Denn den Sieg in dieſer Be⸗ ziehung glaubte man gewonnen oder verloren zu haben je nach der Perſon, die auf den Biſchofsſtuhl zu Mainz erhoben wurde. Hatte ſich doch bereits auf dem Biſchofsconcil zu Würzburg am 2. October 1848 und den folgenden Tagen herausgeſtellt, daß die ganze Kette feſt geſchloſſen war, wenn nur dieſer eine Ring ihr nicht fehlte! Daher mußten jetzt alle Perſonen, die von Anfang