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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
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5. Johann Kuhn ans Wäſchenbeuern, Privatdocent in Tübingen und Dr. theol., erhielt am 4. Juni 1832 die Erlaub⸗ niß, zu Gießen exegetiſche Vorleſungen zu halten, und wurde dann (an Müllers Stelle) unter dem 9. November 1832 zum ordent⸗ lichen Profeſſor der Theologie mit 800 Gulden ernannt. Er las meiſt über neuteſtamentliche Exegeſe: Hiſtoriſch⸗kritiſche Ein⸗ leitung in das N. T., Neuteſtamentliche Hermeneutik, Erklärung der wichtigſten neuteſtamentlichen Bücher, Unterſuchungen über Chronologie der Apoſtelgeſchichte, das Leben Jeſu aus dem hiſto⸗ riſch⸗didaktiſchen Standpunkt der evangeliſchen Geſchichte betrach⸗ tet und außerdem auch noch einiges Altteſtamentliche, während zugleich, zur Aushülfe in dieſer Beziehung, in der Zeit vom Som⸗ merſemeſter 1833 bis zum Winterſemeſter 183738, die hieher gehörigen Vorleſungen des Orientaliſten Prof. Dr. Vullers in das Vorleſungsverzeichniß der katholiſch⸗theologiſchen Facul⸗ tät mit aufgenommen wurden. Auch Kuhn betheiligte ſich leb⸗ haft an den Gießener Jahrbüchern für Theologie und Philoſo⸗ phie, worin er unter AndermUeber Wiſſen und Glauben, mit Rückſicht auf extreme Anſichten und Richtungen der Gegenwart ſchrieb, ſpäter beſonders abgedruckt, Tübingen 1839. Ferner verfaßte er die Schriften: Friedrich Heinrich Jacobi und die Philoſophie ſeiner Zeit, Mainz 1834. Das Leben Jeſu, wiſſen⸗ ſchaftlich bearbeitet, 1. Band, unvollendet, Mainz 1838. Nach⸗ dem er Gießen verlaſſen, ſchrieb er über Princip und Methode der ſpeculativen Theologie, Tübingen 1840, und begann dann die Herausgabe ſeiner katholiſchen Dogmatik in mehreren Abtheilun⸗ gen, noch unvollendet, Tübingen 18461849. 2. Auflage 1859. Zuletzt veröffentlichte er noch eine Streitſchrift gegen Clemens über das Verhältniß von Theologie und Philoſophie, Tübingen 1860. Auch ſeine Leiſtungen hat die Gr. Heſſ. Regierung ſehr wohl zu ſchätzen gewußt. Am 30. Januar 1835 erhielt er eine Gehaltszulage von 200, am 23. Juni deſſelben Jahres eine ſolche von 100, und am 16. Auguſt 1836 abermals eine ſolche von 400 Gulden. Dennoch ſah er ſich aus ähnlichen Gründen, wie ein halbes Jahr ſpäter Staudenmaier, veranlaßt, um ſeine Entlaſ⸗