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ſie ſchützte, ihr Amt verwalten. Konnte und kann es für Alle dieſe und kann es namentlich für den Staat, auch inſofern dieſer der nächſte und gegen etwaige geiſtliche Uebergriffe allein mit Macht ausgerüſtete Vertreter der chriſtlichen Laienwelt iſt, irgend gleichgültig ſein, wie jene zu einem ſo wichtigen Amt be⸗ ſtimmten jungen Männer gebildet und zu welcher künftigen Gei⸗ ſtesrichtung ſie aller Wahrſcheinlichkeit nach durch dieſe ihre Bildung beſtimmt werden?. Sollte er ſich von vorn herein jedes Einfluſſes auf ihre Bildung begeben? Sollte es ihm nicht daran liegen, ſich irgendwie davon verſichern zu können, daß ſie eben⸗ ſowohl eine allgemeine als die zu ihrem Stande nöthige beſondere Bildulgg erhielten, oder ſollte er in Allem dieſem den Biſchöfen blind vertrauen? Auf ein ſolches blindes Ver⸗ trauen hat kein Menſch und auch kein Biſchof einen irgend ge⸗ rechten Anſpruch; vielmehr wird jeder vernünftige Menſch, jeder Chriſt lieber verantwortlich, als unverantwortlich ſein, da es ja gegen Ungebühr überall noch Mittel gibt. Nur wenn man den Staat von vorn herein und in jeder Beziehung als der Kirche feindlich betrachtet— und das wollte man in dieſem Falle wohl mit dem ſtets gebrauchten Ausdruck:„proteſtantiſcher Staat“ zu verſtehen geben—: dann allerdings hütet man ſich vor ihm wie vor einem Feind, und einem ſolchen will natürlich auch Niemand verantwortlich ſein. Iſt aber dieſes die Stellung, die der Biſchof gegenüber dem Staat einnimmt— und keine andere ſcheint ſelbſt vom Pabſt hier vorausgeſetzt zu werden—: ſo läßt ſich ermeſſen, in welchem Geiſt der Biſchof ſeine Semina⸗ riſten wird erziehen laſſen, wie aber auch eben deßhalb der Staat eine ſolche Erziehung nicht zugeben darf, ſondern ſeinerſeits gleich⸗ falls ſich gegen den Biſchof als ſeinen Feind hüten muß!
Doch gehen wir näher auf dieſe ſo gerühmte Seminarbil⸗ dung ein und ſetzen wir, wenn auch nur beiſpielsweiſe, einen Fall, der ſehr wohl möglich, ja der gar nicht unwahrſcheinlich iſt, um zu ſehen, welchen Erfolg ſie haben kann, wenn auch nicht nothwendig haben muß. Geſetzt, der ſtrenge Gehorſam gegen den Biſchof, dem Pabſte zufolge einer der Hauptzwecke


