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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
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Unverantwortlichkeit in der Beherrſchung anderer Mitglieder der⸗ ſelben Kirche und deſſelben Staates beigelegt werden; was ſofort eine Menge ſchlimmer Uebelſtände in ſeinem Gefolge haben mußte, ohne daß eine Abhülfe dafür möglich war. Nach jener Forderung nämlich hatte der Biſchof die ganze Anſtalt zu gründen, ihre Einrichtungen und Geſetze zu entwerfen, die Dirigenten und Lehrer darin anzuſtellen und abzuſetzen, den Zöglingen Wohnung, Kleidung und Nahrung zu verabreichen, ihnen ihre Lebensweiſe und Studien vorzuſchreiben, die Bedingungen ihrer Aufnahme und ihres Verbleibens in der Anſtalt zu beſtimmen, ihre Ueber⸗ tretungen ſeiner Vorſchriften zu beſtrafen, ü zu den künftigen Geſchäften ihres Amtes anzuleiten oder auch ſchon jetzt in dem Kirchendienſt zu verwenden ganz ſo wie er wollte und ohne darüber irgend Jemanden Rede ſtehen zu müſſen. Be⸗ trachtet man als den Hauptzweck der geiſtlichen Erziehung, wie dies auch die Päbſte wiederholt ausgeſprochen haben, die Gewöh⸗ nung der Zöglinge an die gänzliche Abhängigkeit vom Biſchof, ſo konnte freilich nicht leicht etwas Beſſeres, als dieſe ausſchließliche Seminarbildung erdacht werden. Aber hiergegen iſt doch in Anſchlag zu bringen, daß in keiner Lage des Lebens der Zweck der Erziehung die unbedingte Abhängigkeit eines Menſchen von einem andern Menſchen ſein kann, daß vielmehr überall die wahre Erziehung nur die Erziehung zu chriſtlicher Freiheit und Selbſtändigkeit iſt, daß alles Dienen und Gehorchen von Menſchen gegen Menſchen nur Mittel, nicht Zweck ſein kann deßhalb, weil ja das innerſte Weſen des Chriſtenthums, worauf es hier ankommt, die Erlöſung und Heiligung des Menſchen iſt, die Erlöſung nämlich von aller Dienſtbarkeit unter irgend einem Geſchöpf und die Heiligung d. h. die Heil⸗ oder Ganzmachung jedes Einzelnen in Gott! Ferner aͤber ſollten die zum geiſtlichen Stande Erzogenen einſtens doch nicht blos für den Biſchof und blos für die Hierar⸗ chie, ſondern auch und zwar zunächſt für die Gemeinde, in der ſie angeſtellt wurden, für die bürgerliche Geſellſchaft, in deren Mitte ſie lebten, und für den Staat, der ihrer bedurfte und der