17
ſchen Univerſitätseinrichtungen hauptſächlich abgeſehen iſt, in den päbſtlichen Schreiben irgendwie in Betracht. Nur die„voll ſtändige Abhängigkeit“ des künftigen Kirchendieners vom Biſchofe und die damit in engſtem Verbande ſtehende„Jurisdiction“ dieſes letztern iſt es, worauf hier allein Gewicht gelegt wird. Wir glauben hiernach trotz der ſcheinbar wörtlichen Ueberein⸗ ſtimmung, die zwiſchen der vom Pabſte aufgeſtellten Forderung und der von ihm dafür geltend gemachten Vorſchrift des Con⸗ cils von Trient ſtattfindet, doch den Sinn des trid. Concils im Ganzen genommen für ungleich beſſer, wiſſenſchaftlicher und frei⸗ ſinniger halten zu müſſen, als die in jener Forderung ſich aus⸗ ſprechende Denkweiſe des Pabſtes und ſeiner Geſinnungsgenoſſen.
Dazu aber kommt noch, daß die Vorſchrift des Concils (vom 15. Juli 1563) auf die Lage der Dinge in Deutſchland während des 19. Jahrhunderts gar nicht mehr anwendbar iſt. Das Concil nämlich ſetzt offenbar voraus, daß Beides, die Seminarbildung und die Univerſitätsbildung der jungen Cleriker, mit einander vereinbar war, und zwar in der Art, daß das Seminar der Univerſität theils voraus gehen, theils auch dieſelbe noch begleiten ſollte. Dies aber war nur möglich, wenn es erſtens noch keine Gymnaſien gab, die bei uns Jeder durchge macht und ſich darin das Zeugniß der Reife errungen haben muß, bevor er an der akademiſchen Bildung der gelehrten Stände theilnehmen kann— und wenn ſich zweitens die Univerſität an demſelben Orte, wie das Seminar, nämlich in sede episcopi befand. In der That war Beides damals das Gewöhnliche: Die Gymnaſien waren erſt im Entſtehen und es hatten die Kämpfe zwiſchen den Humaniſten und den im engern Sinne geiſtlichen Schulen noch keineswegs zu dem Ergebniß geführt, daß letztere überall aufgehoben und erſtere überall eingeführt wurden; was die Grundlage des gegenwärtigen Beſtandes in Deutſchland iſt. Ebenſo waren damals die meiſten Univerſitäten an größern Orten, wo ſich auch ein Biſchof befand, z. B. in Paris, Prag, Wien, Köln, Mainz, und die kleinern Univerſitätsſtädte gehörten zur Zeit noch zu den Ausnahmen, während ſie jetzt die Mehrzahl bilden.—
2


