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Facultät zu Gießen auordnete, und dann ſein Nachfolger, der Großherzog Ludwig II, am 22. Juni 1830 die Stiftungsur⸗ kunde derſelben vollzog.
Ehe wir jedoch zu dieſer Ausführung des ſeit mehr denn zwölf Jahren vielfältig erwogenen Planes übergehen, wird es nöthig ſein, deſſen Motive noch etwas näher zu betrachten und na— mentlich den Gegenſatz einer bloßen Seminarbildung, welche der Pabſt für die katholiſche Geiſtlichkeit verlangte, und einer Uni— verſitätsbildung, welche die deutſchen Regierungen ihr zu⸗ gewandt wiſſen wollten, ſchärfer in's Auge zu faſſen.
Hören wir nämlich allein auf die italiſchen und die römiſch⸗ deutſchen Gegner der Maaßregel, ſo war es nichts, als die pro⸗ teſtantiſch⸗febronianiſch⸗joſephiniſche Feindſeligkeit der deutſchen Regierungen gegen die katholiſche Kirche, welche dieſelben dazu vermochte, nicht blos über alle äußere und ſelbſt innere katho⸗ liſch⸗kirchlichen Angelegenheiten ſich ein neu erfundenes, ſogenann⸗ tes landesherrliches Recht anzumaaßen, ſondern ſogar planmäßig den Verſuch zu machen, den Katholicismus durch eine deſſen nächſten Vertretern von Jugend auf beigebrachte falſche Bildung vollſtändig und dauernd zu Grunde zu richten. Es gab und es gibt, dies iſt leider nicht in Abrede zu ſtellen, eine Menge ſich katholiſch nennender Schriftſteller, beſonders aus dem höhern und niedern Clerus in Deutſchland, die ſich nicht entblödeten, eine ſolche, mit keinem Ausdrucke gebührend zu bezeichnende, Ver⸗ dächtigung gegen deutſche Regierungen auszuſtreuen, und das in einem Augenblick, wo dieſe die, nicht erſt ſeit 1803, völlig in Unſtand gerathenen Verhältniſſe der katholiſchen Kirche in Deutſch⸗ land aus Gründen der Moral und der Politik auf die wohl⸗ wollendſte Weiſe neu zu ordnen unternahmen, wo ſie auf Mittel dachten und bereitwillig Mittel herbeiſchafften, die allein im Stande waren, das von Fäulniß bereits Ergriffene, ja zu vollſtändiger Auflöſung Uebergehende wieder zu erfriſchen und neu zu beleben. Oder läßt ſich wohl etwas Traurigeres denken, als der Katholi⸗ cismus in den geiſtlichen Churfürſtenſtaaten und allen übrigen katholiſchen und proteſtantiſchen Staaten Deutſchlands zu Ende


