unter obiger Vorausſetzung ertheilt wird, würdig befunden wor— den ſind.“
Der Pabſt glaubte gegen dieſen, von ihm, wie es ſcheint, nicht erwarteten Schritt der deutſchen Regierungen Vorkehrung treffen zu wüſſen, in einer Weiſe, die ſich nicht wohl anders als durch ein völliges Mißverſtändniß des ihm früher von den deutſchen Regierungen Zugeſicherten erklären läßt. Denn in der am 30. Juli 1830 erlaſſenen Bulle: Pervenerat non ita pridem wirft er jenen Regierungen geradezu Wortbrüchigkeit vor, indem er den Biſchöfen der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz ſagt: „Jedoch kommt auch noch das zur Beſtärkung von euch, daß die Sache, welche ihr vertheidigt, auf Vereinbarungen beruht, welche zwiſchen dem heiligen Stuhle und den Fürſten ſelbſt gepflo⸗ gen ſind. Denn dieſe haben mit ihrem öffentlich verpfän⸗ deten Wort verſprochen, daß ſie in ihren Gebieten die katho⸗ liſche Kirche durchaus frei machen würden ſowohl in Betreff des Verkehrs der Gläubigen mit dem höchſten Oberhaupt der Kirche über kirchliche Angelegenheiten(bezieht ſich auf Punkt VI), als auch in Betreff des vollen Rechtes des Erzbiſchofs und der Biſchöfe, alle biſchöfliche Jurisdiction nach der Vor⸗ ſchrift des geltenden Canones gemäß den Satzungen der gegenwär⸗ tigen Kirchendisciplin auszuüben.“ Für uns beachtenswerth iſt beſonders dieſe letztere Stelle, inſofern die hier freilich nicht aus⸗ drücklich erwähnte Bildung der Geiſtlichkeit(Punkt V) lediglich unter dem Geſichtspunkt der biſchöflichen Jurisdiction betrach⸗ tet zu werden ſcheint, deren Bedeutung hierbei auch in dem Schrei⸗ ben Conſalvi's vom 10. Auguſt 1819 am meiſten hervorge⸗ hoben worden war.
Jedenfalls hatte die lediglich an die Biſchöfe, nicht geradezu an die Regierungen ſelbſt gerichtete Proteſtation des Papſtes auf die Sache ſelbſt vorerſt keinen weiteren Einfluß; vielmehr verfuhren die Regierungen einfach nach der Verordnung vom 30. Januar 1830(rückſichtlich vom 15. November 1827), indem namentlich der Großherzog Ludwig I. von Heſſen ſchon am 26. Sep⸗ tember 1829 die Errichtung einer katholiſch⸗theologiſchen


