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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
Entstehung
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bewohnten Kloſters, in dieſem Kloſter mit dazu gehöriger Kirche und Garten zu errichten verordnen und demſelben ein theils aus deſſen alten, im Jahr 1806 ihm zurückgegebenen Gütern, theils aus ſpäteren Schenkungen und Vermächtniſſen herrühren⸗ des, einen Betrag von 3700 Gulden ergebendes jährliches Ein⸗ kommen anzuweiſen befehlen, indem zugleich die neueſte, zu deſſen Gunſten gemachte reichhaltige Schenkung und andere viel⸗ leicht in Zukunft zu machende, deren Einkommen demſelben Se⸗ minar für alle Zeiten zuzuweiſen ſein wird, aufrecht zu erhal ten iſt.

Die hier gewählte Form des Verordnens, Befehlens ꝛc. war abſichtlich gebraucht, um damit auszudrücken, daß der Pabſt ſeinen Erlaß als nicht an deutſche Fürſten und Regierungen, die noch dazu ſämtlich proteſtantiſch waren, ſondern vielmehr ausſchließlich an Angehörige und Diener der katholiſchen Kirche gerichtet an⸗ geſehen wiſſen wollte. Auch nahmen die erwähnten Regierungen in Gemäßheit des Standes der Verhandlungen das Ganze nur inſoweit an, als darin die Errichtung der verſchiedenen Biſchofs⸗ ſitze und der dazu gehörigen Kirchſprengel angeordnet war, indem ſie dem Pabſte unter dem 27. December 1821 eröffneten: Der heilige Vater möge nur mit der Beſtätigung der(von ihnen in Vorſchlag gebrachten) Biſchöfe und der Beſetzung der biſchöfli⸗ chen Sitze vorgehen; ndie übrigen Punkte zur Regulirung der kirchlichen Organiſation werden ſich dann von ſelbſt ergebenu*).

Es folgten nun Verhandlungen und namentlich die Unter⸗ zeichnung eines neuen Staatsvertrages zwiſchen Württemberg, Baden, den beiden Heſſen, Naſſau und Frankfurt vom 8. Februar 1822 zur Ergänzung des älteren vom 7. October 1818. Dem ſelben war als Anlage ſchon beigefügt derEntwurf einer lan⸗ desherrlichen Verordnung, hauptſächlich äußere Verhältniſſe der Katholiken in der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz betreffend, und zur Publication beſtimmt d. h. im Weſentlichen daſſelbe

*) Freiburger Kirchenlexikon Ergänzungsband S. 873.