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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
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provinz*). Zur Beſchlußfaſſung über dieſen Vorſchlag wurden die Frankfurter Berathungen abermals am 20. März 1820 er⸗ öffnet und bis zum 24. Januar 1821 fortgeſetzt. Man war all⸗ gemein der Meinung, auf das pübſtliche Anerbieten eingehen zu ſollen, damit die Kirchenprovinz doch wenigſtens in ihrer äußeren Geſtalt errichtet werde. Die betreffenden Regierungen könnten dann unter ſich eine Vereinbarung treffen über die Art, wie ihre gemeinſchaftliche Stellung gegenüber der katholiſchen Kirche feſt⸗ zuhalten ſei. Die Verhandlungen über die nach dieſen Geſichts⸗ punkten aufzuſtellendeKirchenpragmatik dauerten noch fort, als unter dem 16. Auguſt 1821 die päbſtliche Bulle: Provida so- lersque erſchien. Dieſe ordnete mit dem Bemerken, daß man nſich nicht über alle kirchlichen Gegenſtände, wovon es ſich han⸗ delte, vereinigen gekonnt, dies jedoch wohl noch werde geſchehen könnenn, die Errichtung der Bisthümer an und ſtellte dabei auch noch folgende Forderung auf:

In jeder der obengenannten erzbiſchöflichen und biſchöf⸗ lichen Kirchen ſoll nach Vorſchrift der heiligen Kirchenverſamm⸗ lung von Trient, zur Erziehung und Unterweiſung der Kleriſei, unter der freien Leitung und Verwaltung des Biſchofs eine geiſt⸗ liche Bildungsanſtalt beſtehen, wo eine dem Bedürfniſſe und Nutzen der Diöceſe angemeſſene Anzahl von Zöglingen unter⸗ halten werden kann. Da uns bekannt iſt, daß in vier von jenen Diöceſen(Freiburg, Rottenburg, Mainz und Fulda) dergleichen ſchon beſtehen, ſo befehlen Wir, daß in der einzigen noch übri⸗ gen(Limburg) eine ſolche zweckmäßig errichtet werde. Außer⸗ dem heißt es daſelbſt noch in Betreff des Mainzer Seminars: Daſſelbe(Beibehaltung des Alten in Betreff der Einkünfte) beſtimmen Wir in Betreff des Seminars der Diöceſe, welches Wir, nach vorgängiger Aufhebung des vormals von Geiſt⸗ lichen des Ordens der Einſiedlerbrüder des heiligen Auguſtinus

*) Vgl. Freiburger Kirchenlexikon Ergänzungsband S. 870 ff. und den vorhin erwähnten Aufſatz in den deutſchen Blättern für Prot. und Kath. S. 50 ff., die beide in ihren Angaben über dieſen Punkt übereinſtimmen.