Druckschrift 
Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
Entstehung
Seite
5
Einzelbild herunterladen

5

den Seminarien redet, ſetzt feſt, daß in denſelben eine beſtimmte Anzahl von Knaben(certus puerorum numerus) unterhalten, religiös erzogen und in den kirchlichen Wiſſenſchaften unterrichtet werden ſoll. Und wirklich iſt der Zweck, welchen die Kirche bei Errichtung der Seminarien hatte, gerade der geweſen, diejenigen, welche Diener der Kirche werden wollen, ſchon von ihrer zar⸗ ten Jugend an unter der Aufſicht und gänzlichen Abhängigkeit von den Biſchöfen in der Uebung der ihrem Stande eigenen Tugenden und beſonders in den heiligen Wiſſen⸗ ſchaften zu erziehen und zu bilden. Welcher Mißbrauch auch in irgend einem, auch katholiſchen, Staate Deutſchlands hinſicht⸗ lich der Seminarien eingeriſſen ſein mag, ſo wird dieſer doch nie dem heil. Stuhle zum Vorwurf gemacht werden können, wel⸗ cher ſolchen weder anerkannt noch gutgeheißen hat, ſondern viel⸗ mehr ihn tadelt; und man wird vernünftiger Weiſe nie behaup⸗ ten können, daß der heil. Stuhl ſelbſt einen Mißbrauch billige, weil er in irgend einem katholiſchen Lande eingeführt iſt.

Die Geſandten der deutſchen Regierungen erklärten darauf dem päbſtlichen Staatsſecretär durch ihre Note vom 3. Septem⸗ ber 1819, daß ſie die in ihrer Declaration ausgeſprochenen Grundſätze nicht aufgeben könnten, ohne den Rechten der Regie⸗ rungen und ihrer katholiſchen Unterthanen etwas zu vergeben. Sollte aber eine Vereinbarung nicht ſtattfinden, ſo möge Se. Eminenz angeben, wie die Organiſation der Bisthümer, die der Pabſt auch auf den Fall der Nichtvereinbarung zugeſagt habe, abgeſondert bewirkt werden könne. Hierauf erhielten ſie unter dem 2. October 1819 eine vertrauliche Note des Cardinal⸗ Staatsſecretärs, mit einer Beilage unter dem Titel: Expositio eorum, quae continebuntur in literis Apostolicis novae cir- cumscriptionis Dioecesium etc. In dieſem Aktenſtücke geſchah der allgemeinen Grundſätze, über welche eine Einigung zu Rom nicht hatte ſtattfinden können, keine Erwähnung, ſondern nur der Eintheilung der Diöceſen, der Errichtung der Bisthümer und anderer äußerlicher Einrichtungen für die neu zu bildende Kirchen⸗