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freundlichen Schreiben auf Gründe geſtützt die ihm gemachte Zumuthung ab, und da eine noch⸗ malige Ermahnung von Thummius nur eine noch gründlichere Zurückweiſung zur Folge hatte: ſo veranlaßten die Tübinger,— welche ſchon während des freundſchaftlichen Briefwechſels in Dispu⸗ tationen und Vorleſungen auf Mentzer losgeſchlagen, ihn hier und dort zu verdächtigen geſucht und dabei ſich geſtellt hatten, als ob Winckelmann es mit ihnen hielte,— das Stuttgarter Con⸗ ſiſtorium*), in Darmſtadt darum anzuhalten, daß Mentzer Schweigen aufgelegt würde, obgleich ſich dieſer noch nicht öffentlich gegen die Tübinger hatte vernehmen laſſen und immer noch bemüht war zu verhüten, daß der Krieg nicht offen ausbräche. Auch dieſer Schlag ging fehl und Mentzer ſuchte nochmals durch ein Schreiben an das Stuttgarter Conſiſtorium und an Thummius eine Verſtändigung anzubahnen. Da indeſſen die Würtemberger nicht antworteten, wohl aber fortfuhren das Feuerwerk ihrer Disputationen abzubrennen und Mentzer's Stillſchweigen als ein Eingeſtändniß ſeiner Niederlage deuteten: ſo glaubte auch dieſer, zumahl er von ſeinen Freunden und ſeinen Amtsgenoſſen dazu gedrängt wurde, zur Rettung der Wahrheit und Unſchuld öffentlich mit einigen Disputationen hervortreten zu müſſen, denen ſich auch Feuerborn mit einer Schrift anſchloß**). Die Tübinger waren damit keineswegs zur Ruhe gebracht und Landgraf Ludwig V., der nun um den kirchlichen Frieden beſorgt wurde, beſchloß eine Geſandtſchaft an den Herzog Johann Friedrich von Würtemberg nach Stuttgart zu ſchicken, um über Mittel zur Beilegung des Streites zu berathen**s). Im Ganzen blieb dieſer Verſuch reſultatlos; die Tübinger traten mit maßloſen Zumuthungen auf, und als die Heſſiſchen Theologen an das Urtheil der Sächſiſchen Akademieen appellirten, ſo wollten ſie ihre Zuſtimmung nicht geben, angeblich weil manche unter deren Theologen früher Mentzer's Zuhörer geweſen ſeien. Die ſächſiſchen Theologen blieben aber doch nicht unthätig, unter Anbietung ihrer Vermittlung riethen ſie erſt beiden Theilen zum Still⸗ ſchweigen— ein Rath, den die Gießener befolgten, die Tübinger aber nicht, zumahl dieſe an ihrem Collegen Melchior Nicolai einen neuen Mitſtreiter bekamen—; endlich aber gaben ſie von ihrem Kurfürſten veranlaßt im Jahre 1624 eine Entſcheidung, welche der Sache nach voll⸗ ſtändig zu Gunſten der Gießener Theologen ausfiel, deren Anſicht auch trotz des fortgeſetzten Widerſpruchs der Tübinger in die orthodoxe Dogmatik überging.
Was war denn nun aber der eigentliche Gegenſtand dieſes Krieges, deſſen Ausbruch mit dem des 30jährigen Krieges ziemlich zuſammentrifft? Indem Mentzer die göttliche Allgegenwart nicht als die Unermeßlichkeit des göttlichen Weſens ſelbſt in ihrer Beziehung zu den Geſchöpfen faßte,— wodurch ſie eine weſentliche, ewige und unveränderliche Eigenſchaft geworden wäre, was ſie doch nicht ſein kann, indem ſie das Vorhandenſein der Geſchöpfe, alſo die Erſchaffung der Welt vorausſetzt—, ſondern ſie von dem freien Willen Gottes und ſeiner Macht ableitete: ſo konnte
*) Decbr. 1620. **) Mz. und Juli 1621. ***) Sptbr. 1621.
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