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5 Eckhardi hatte ſogar die Streitfragen in ein Syſtem gebracht, welche zwiſchen den Chriſten und Juden ſchwebten—; aber jener Kampf war der erſte, in welchem ihre eigne Rechtgläubigkeit der Verdächtigung ausgeſetzt wurde. Fürchten Sie nicht, meine Herren! daß ich Sie allzu ſehr in die Subtilitäten des Streites verwickeln werde, zu deren Erklärung ich einer allzu großen Vorbereitung bedürfen würde; ich will mich auf das Nothwendigſte beſchränken. Den erſten Anlaß zum Streit gab eine Definition, welche Mentzer in ſeinen Schriften gegen die Reformirten Anton Sadeel (in Paris und Genf) und Matthias Martinius(in Herborn und Bremen) über die gött⸗ liche Allgegenwart, wie ſie in den betreffenden Stellen der heiligen Schrift gemeint ſei, aufgeſtellt hatte. Mentzer beſchrieb die göttliche Allgegenwart nicht bloß als ſub— ſtantielles Naheſein bei den Creaturen, ſondern auch als Allwirkſamkeit, ſo daß er die Vorſehung und Weltregierung mit zu ihren Merkmalen rechnete. Indem er, wie dergleichen bei polemiſchen Behauptungen wohl vorkommt, das Merkmal der Allwirkſamkeit zu ſehr betonte: ſo mochte es Winckelmann und Giſenius ſcheinen, als wolle ihr College den Begriff der Allgegenwart ganz in den der Allwirkſamkeit auflöſen und das Merkmal des ſubſtantiellen Naheſeins von ihm ausſchließen. Das Mißverſtändniß wurde nicht gleich gehoben, weil Mentzer und Winckelmann damals anderer Urſachen wegen ein wenig geſpannt mit einander waren und collegialiſche Verhand⸗ lungen mit einander eher mieden als ſuchten; ja es muß ſo auffällig hervorgetreten ſein, daß Landgraf Ludwig V. ſich veranlaßt ſah, ſämmtliche Profeſſoren der theologiſchen Facultät im Januar 1617 nach Darmſtadt zu beſcheiden, wo unter ſeinem Vorſitz Verhandlungen gepflogen wurden, die endlich zu einer allſeitigen Verſtändigung und vollſtändigen Rechtfertigung Mentzer's führten. Dieſer fuhr nun fort in ſeinen weiteren Streitſchriften gegen die Reformirten Martinius in Herborn, Stein in Caſſel, Crocius in Bremen und Eilsheim in Emden ſich ſeiner Defi⸗ nition von der göttlichen Allgegenwart zu bedienen und ſie auch auf den Go ttmenſchen Chriſtus anzuwenden. Während er aber ſo das Lutherthum nach Außen vertheidigte, fielen ihm einige ſeiner natürlichen Streitgenoſſen, die Tübinger Theologen, in den Rücken. Mit einem derſelben, mit Hafenreffer, unterhielt Mentzer einen freundſchaftlichen Verkehr, ſchickte ihm ſeine Schriften mit der Bitte um ein belehrendes Urtheil. Von einem ſolchen Briefe nahmen Hafenreffer's Collegen, Lucas Oſiander und Theodor Thummius*) ganz ungefragt Gelegenheit, ihr Urtheil über die von Mentzer und Feuerborn vertretenen Anſichten auszuſprechen, auf einige Heterodoxieen, die ſich aus ihnen ergeben ſollten, mit bedenklicher Miene hinzuweiſen und ihn um der Ehre Chriſti und der kirchlichen Ruhe willen bei der Liebe Gottes zu bitten, ſolche Anſichten aufzugeben, indem ſonſt ein gemeinſamer und wirkſamer Widerſtand gegen die Calviniſten, der doch ſo ſehr Noth thue, nicht möglich ſei. Der alte Hafenreffer ließ ſich beſtimmen, den betreffenden Brief mit zu unterſchreiben, entging aber den Unannehmlichkeiten der nunmehr ausbrechenden Strei⸗ tigkeiten durch ſeinen wenige Wochen nachher**) erfolgten Tod. Mentzer lehnte in einem
*) Sept. 1619. **) Oct.(Novbr.) 1619.


