Einrichtung des Omnibusverkehrs. XX
Tarif für die Dienst- u. Lohnmänner.
anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu über⸗ geben, welcher solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat.
Haltestellen: Linie A. Marburgerstraße, Octroihaus.— Wallthor— straße, Asterweg.— Lindenplatz, Friseur Gerhard.— Marktplatz, Gebrüder Stamm.
Kreuzplatz.— Seltersweg, Goethestraße.— Seltersthor, Octroihaus.— Liebigstraße, Rechtsanwalt Grünewald, Hotel Victoria.— Bahnhof.
Linie B.
Grünbergerstr. u. Licherstr.⸗Ecke.— Ludwigsplatz. Bürgermeisterei— Schulstraße, Kaiserhof.— Marktplatz.— Bahnhofstraße, Metzger Möhl, Löwengasse, Hotel Schütz und Hotel Viktoria. Bahnhof.
Carif für die Rienst⸗ und Lohumänner.
A. Für bestimmte Gänge. 1. Innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter 2 speziell bezeichneten Güter: für einen bestimmten Gang ohne Gepäck.— 15 für einen bestimmten Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilo incl..„— 20 für einen bestimmten Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo incl.— 30 2. nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung von Schlenke(Hardt):
für einen Gang ohne Gepäck.— 30 für einen Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilo incl..— 40 für einen Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo inel.— 50 für einen Gang mit Gepäck über 25—100 Kilo inel..— 70
Ueberall incl. Transportmittel. B. JFür bestimmte Zeit ohne Ge⸗ räthschaften. bis zu einer halben Stunde Arbeit— 30 über ½ Stunde bis zu 1 Stunde— 40 für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ zu ½ Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 pro Stunde, also 10 pro ½ Stunde. für einen halben Tag à5 Stunden 2— über 5 Stunden für jede weitere ½½ Stunde**.— 15 für einen ganzen Tag Arbeit.. 3 40 für jede weitere ½ Stunde über 10 Stunden— 20 C. Ffür bestimmte Zeit mit Ge⸗ räthschaften. 10. bis zu ½ Stunde Arbeit— 35 11. über ½ Stunde bis 1 Stunde„— 50 12. für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½/ zu ½ Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 50 pro Stunde, also 13 pro ½ Stunde
2
13. für einen halben Tag Arbeit à 5 Stunden•*„ 2 20
14. für jede weitere ½2 Stunde über 5 Stunden.— 17
15. für einen ganzen Tag von Morgens
7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet. 3 8⁰
16. über 10 Stunden für lede weitere 5. Stunde— 25
Finhren mit Handnaten oder Karren etc.
17. für eine solche mit über?5100Kilo— 50 Für Fahren nach den sub. A. 2 be⸗ nannten Häusern ist der Tarifsatz A. 2 platzgreifend.
E. Für einzelne bestimmte Ar⸗ beiten.
18. für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments. 5— Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum Transport verwendeten Dienst⸗ männer geleistet.
19. für Umzüge und Möbeltransporte:
bis zu ½ Tag 2½ Stun⸗ deen.... pro Mann 1 40 über ½ Tag bis ½ Tag= 5 Stunden vpro“ Mann 2 40 —6 ½ Tag bis ¾ Tag== 7½ Stunden. pro Mann 3 30 über ¾¼ Tag bis 1 Tag= 10 Stunden pro Mann 4 20 (incl. Transport von Flügeln und ähnlichen Instrumenten mit Geräth⸗— schaften und Transportmitteln),
20. für das Fahren von Wäsche auf die Bleiche:
für einen Waschkorb voll
für den zweiten
für den dritten und jeden wei⸗ teren Korb voll.— 10
21. für Einschöpfen von Kohlen i in den Keller pro 100 Kilo...— 4
22. für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilo....— 10
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