und August nicht vor 6 Unr Morgens, in den ubrigen Wanten nicht Vor 7 kr ö Morgens vorgenommen werden. Das Ausbrennen uur. Schornsteine walrend 195 vunkeien ist üderdaßt un⸗
a bDen Russ hat der Ichornstenfeger f. in 08s von dem Manseigenihümer oler⸗ Bewohner des Hauses zu dessen Aufnahme zu stellende Gefäss zu“ bringen. Die
Weitere Beseitigung des Russes liegt dem Eigenthümer des Hauses ob. ů Wenn Aussteigöffnungen im Dache angebracht sind, um an die Schorastenn osnungen gelangen zu können, so hat der Schornsteinfeger diese zu benutzen und ———. nicht über die Dachflächen von einem Schornstein Zum anderen gehen: 8810. Bei dem Fegen der weiten Schornsteine muss der Schornstein bis zu seinem oberen Ende bestiegen und der darin besindliche Russ überall, besonders Dauch in den Ecken, mit einer Scharre oder Kratze, ohne jedoch den Schornstein zu beschädigen. gehörig abgekratzt und darauf mit einem stumpfen Besen sauber abgekehrt werden. Sollte ein solcher Schornstein in so geringen Massen oder 80 ungeeigneten Formen ausgeführt sein, dass er nicht überall gehörig gefegt werden önnte, so ist dies sogleich der Polizeibehörde auf die in den 88 30— 32 anerre dene Art anzuzeigen. ö Bei Schornsteinen, Welche Absätze haben 9er in welche zu Oefen unde an- deren Feuerungen gehörige Röhren laufen, hat der Schornsteinfeger insbesondere dafür zu sorgen, dass auf jenen Absdtzen und in diesen Röhren duraobaus kein Russ liegen bleibt. 4 Die engen, sogenannten russischen Schornsteine müssen Von ihrer oberen Mündung aus von dem darin angesammelten llockigen Russ mit einer Bürste oder einem Besen von entsprechender Grösse, welche an einem Seile bekestigt und durch eine eiserne Kugel binreichend beschwert sind, gereinigt werden. Der Schornsteinfeger hat sich nach jeder Reinigung eines sogenannten russi⸗ —— schen Schornsteins in dessen unterem Ende 2u überzeugen, dass Rugel und Bürste bis zu diesem herabgegangen sind, den Russ aus der Röhre herauszunehmen und das Ausputzthürchen zu schliessen. Wo ein doppelter Verschluss der Auspulzthür chen besteht, ist auch dieser nach beendigter Reinigung zu verschliessen. Das StWa verlangt werdende desselhen mit Lehm ist nach veberemtkunst besonders zu vergüte* 12. Der in den engen, Sogsaaunten russischen Schomstemen Sich bildende Glnzruss ist von den Schornsteinlegern durch Ausbrennen in der Weise zu besei= lgen, dass eine Person mit dem Brennmaterial(welches von dem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter zu stellen oder mit 20 Pfennigen per Schornstein zu ver⸗ guüten ist), das Feuer unten anzündet und der Schornsteinfeger auf dem Dache an. der Mündung der Röhre die Flamme überwacht. Unterlässt der Schornsteinfeger während des Ausbrennens den Schornstein an seinem oberen Ende au Eeha 50 ist er deshalb streng zu bestrafen.
Vor dem Ausbrennen hat sich der Schordsteinteger moöglichst Au düberzenge 20388 der Schornstein nicht schadhaft ist, sowie namentlich auch darauf zu sehen, dass weder durch das Vorhandensein seuerkangender Gegenstände in der Nähe des Schornsteins noch durch das der Flamme aus demselben Gelahr oder Schaden entsteht. B Unmittelbar nach Uem Ausbrennen eines Schorustemns Wat der Schornsteinfeger denselden mit Kugel und Besen, respective Bürste, zu legen und sich zu überzeu⸗ gen⸗ dass der Schornstein durch das Ausbrennen keinen Schaden gelitten habe. e. noch an d. ausser den Ae


