Einrichtung des Omnibusverkehrs.
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Tarif für die Dienst- u. Lohnmänner.
betrag ist sowohl an der Außen- als auch an der Innenseite des betreffenden Wagens deut⸗ lich anzubringen.
98. Der Kutscher ist verpflichtet, an den durch Tafeln kenntlich gemachten Haltestellen zur Aufnahme und zum Absetzen von Fahr⸗ gästen zu halten. Die Bezeichnung dieser Haltestellen unterliegt der Genehmigung Großh. Bürgermeisterei im Einverständniß mit Großh. Polizeiamt.
Der Kutscher darf nicht eher weiterfahren, bis der Hinzukommende eingestiegen ist oder der Aussteigende die Erde erreicht hat.
Die Fahrgäste haben das Ein⸗ und Aus⸗ steigen möglichst zu beschleunigen.
Das Aufsteigen auf einen vom Fahrpersonal als vollständig be setzt bezeichneten Wagen ist untersagt.
§ 9. Sofern nicht besondere Schaffner (Condukteure) mit der Erhebung des Fahr⸗ geldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung seitens eines Bediensteten der Gesellschaft in die dazu bestimmte Kasse zu werfen. Dem Kutscher liegt es dann ob, die Controlle darüber zu führen.
Carif für die Dienst⸗
. A. Für bestimmte Gänge. 1. Innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter 2 speziell bezeichneten Güter: für einen bestimmten Gang ohne Gepäck. für einen bestimmten Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilo incl.. für einen bestimmten Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo incl.. nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Tex⸗ tor'sche Hardt, Besitzung von Schlenke(Hardt): für einen Gang ohne Gepäck.— 30 für einen Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilo incl.. für einen Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo incl. für einen Gang mit Gepäck über 25—100 Kilo incl.. Ueberall inel. Transportmittel. B. Für bestimmte Zeit ohne Ge⸗ räthschaften. bis zu einer halben Stunde Arbeit— 30 über ½ Stunde bis zu 1 Stunde— 40 für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ zu ½4 Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40& pro Stunde, also 10 pro ½ Stunde.
20
— 30
§ 11. Der Führer des Wagens hat nach dessen Eintreffen auf den Endpunkten denselben genau zu durchsuchen und etwa zurückgebliebene Effecten dem Eigenthümer, sofern er noch anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu über⸗ geben, welcher solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat.
Haltestellen.
Linie A.
Octroihaus.— Wallthor⸗ Lindenplatz, Friseur — Marktplatz, Gebrüder Stamm. Kreuzplatz.— Seltersweg, Goethestraße.— Seltersthor, Octroihaus. Liebigstraße, Rechtsanwalt Grünewald, Hotel Victoria.— Bahnhof.
Marburgerstraße, straße, Asterweg. Gerhard.
Liuie B. Grünbergerstr.u.Licherstr.⸗Ecke.—Ludwigsplatz. Bürgermeisterei.— Schulstraße, Kaiserhof.— Marktplatz.— Bahnhofstraße, Metzger Möhl, Löwengasse, Hotel Schütz und Hotel Victoria. Bahnhof.
und Johnmänner.
6. für einen halben Tag à5 Stunden 2— 7. über 5 Stunden für jede weitere
2 Stunde.—15 8. für einen ganzen Tag Arbeit 3 40 9. für jede weitere ½ Stunde über
10 Stunden.—
C. Für bestimmte Zeit mit Ge⸗
räthschasten.
10. bis zu ½ Stunde Arbeit..— 35 11. über ½ Stunde bis 1 Stunde.— 50 12. für länger als 1 Stunde bis zu
5 Stunden Arbeit von ½ zu ½
Stunde ein Zusatz im Verhältniß
von 50 pro Stunde, also 13
pro ½ Stunde. 13. für einen halben Tag Arbeit à 5
Stunden„„„ 2 20 14. für jede weitere ½ Stunde über
5 Stunden— 17 15. für einen ganzen Tag von Morgens
7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden
Arbeitszeit gerechnet 3 8⁰ 16. über 10 Stunden für jede weitere
½½ Stunde 8— 25
D. Fuhren mit Handwagen oder
Karren etc.
17. für eine solche mit über 25—100 Kilo— 50
für Fahrten nach den sub. A. 2 be⸗ nannten Häusern ist der Tarifsatz A. 2 platzgreifend.


