Tarif für die XXI Dienst⸗ u. Lohnmänner. . E. Für einzelne bestimmte Ar ⸗ 20. für das Fahren von Wäsche auf beiten. die Bleiche:
18. für den Transport eines Flügels für einen Waschkorb voll.— 40 oder ähnlichen Instruments. 5— für den zweiten— 20 Diese Vergütung wird im Ganzen für den dritten und jeden wei⸗ ohne Rücksicht auf die Anzahl der teren Korb voll..— 10 zum Transport verwendeten Dienst⸗ 21. für Einschöpfen von Kohlen in den männer geleistet. Keller pro 100 Kilo.— 4
19. für Umzüge und Möbeltransporte: 22. für Tragen von Kohlen in den
D.n zu ½ Tag= 2½ Naun 1400 Keller pro 100 Kilo.— 10
en. pro Mann
über /¼ Tag bis 17 Tag= F. Für Rückaufträge.
5 Stunden pro Mann 24023. In allen Fällen die Hälfte der
über ½ Tag bis ¾½ Tag= obigen Sätze, jedoch mindestens„— 10
7½ Stunden pro Mann 3 30 Tarifüberschreitungen seitens der Dienst⸗
über ½ Tag bis 1 Tag= und Lohnmänner werden in Gemäßheit des
10 Stunden. pro Mann 420§ 148 pos. 8 der Deutschen Gewerbeordnung (inel. Transport von Flügeln und mit Geldstrafe bis zu 150 Mk., und im Falle ähnlichen Instrumenten mit Geräth⸗ des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen schaften und Transportmitteln), bestraft.


