Tarif f. d. Droschken-Fuhrwerk. XIX Einrichtung des Omnibusverkehrs. I. Zeitfahrten. . 3—— Einspänner Zweispänner Einspänner Zweispänner Nach Personen
Stunden Personen 1—23—41—23—4
e 1—2(3—4[1—2[3—4 i
Abendstern. 1802 30/%2 30/2 80
. M d. A5 Badenburg 3— 3 50ʃ4—(5—
—7*a— 60— 80— 80 1— Forstgarten 1 50⁰2—2—(2 50
2— 90 1 20 1201 50Germania„— 80120[1(—(1 50
74 1 201 601 60 2— Gleiberg.. 3 203504 505
1 1 50 2— 2— 2 50„(Seemühle) 2302 503— 3 50
Heuchelheim 150/½2—[/—50
Für jede weitere angefangene ½ Stunde Kleinlinden 1 5012—2— 2 50
12 0,30 l. Krofdorf 3—3 504[(5—
Einspänner 2—4 fPersonen ,40% D. 50150f1502—
iebigshöhe.1201 501502— Zweispänner—4 Personen 9.50 4 Philosophenwald
(Leibbdß)..1 30/1701702 0
Schiffenberg 3— 3 504—(5—
II. Streckenfahrten. Hare n. 20 0 1 30 9—
Textor'sche Har—50⁰2—
1. Zede dirente Fahrt zwischen zwei Wellersburg 1450½2—4f— 2 50
Punlilen innerhalb der engeren und weiteren Windhof 1 50⁰2—[?—50
Stadt einschließlich von und nach dem Rahn⸗ Wieseck 150⁰2—2—250
hose mit Ausnahme der unten aufgeführten Nach Zurücklegung einer sub. pos. II. 1 des
Orte.
Einspänner Personen 3— 1W4—01 A Al
Zweispänner
3—⁴ I.
I
12
A 60
0
20
0
2
2.
Direkte Fahrt von einem Punkt der engeren oder weiteren Stadt bezw. vom Bahnhof.
Einrichtung des
§ 5. Das Fahrpersonal darf betrunkenen oder solchen Personen, welche die Mitfahrenden durch unanständiges Benehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, geladenen Gewehren, feuergefährlichen Gegenständen, oder solchem Handgepäck, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste be— lästigen könnte; auch darf es nicht mehr als die bestimmungsmäßige Zahl von Personen aufnehmen.
Die Kutscher müssen mit einer nach der Bahnhofsuhr zu regulierenden Tascheuuhr versehen sein.
§ 6. Beim Ertönen der Omnibusglocke
Tarifs angeführten Fahrt muß der Kutscher auf Verlangen 5 Minuten unentgeltlich warten.
Ein Kind unter 10 Jahren wird, wenn es mit einem Erwachsenen fährt, frei mitge⸗ nommen; für je zwei Kinder kommt die Taxe eines Erwachsenen in Anrechnung.
Muß eine Droschke vor Beginn der Fahrt und ohne vorgängige Bestellung eine Strecke Weges zurücklegen, so erhöhen sich die Sätze unter pos. ILund II1 des Tarifes um 0.20 Mk.
III. Gepäck und Hunde. Für jedes Gepäckstück über 12½ Kilo und jeden Hund 0.20 Mk. Handgepäck(Handkoffer, Reisetasche, Hutschachtel) wird freimitgenommen.
Omnibusverkehrs.
haben Reiter und Fuhrwerke, mit Ausnahme der Postwagen und der Wagen der Feuer⸗ wehr, sowie Viehtransporte dem Omnibus vollständig und so zeitig auszuweichen, daß die Fahrt desselben nicht aufgehalten oder gefährdet wird.
§ 7. Rauchen, Singen, Lärmen und Musi⸗ zieren im Inneren des Wagens ist verboten, ferner jedes unanständige Verhalten, sowie jede Belästigung der Mitfahrenden.
Zuwiderhandelnde sind von dem Fahrpersonal aus dem Wagen zu verweisen und haben dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.
Die Bestimmung über die Zahl der in einem Wagen aufzunehmenden Personen findet durch das Großh. Polizeiamt statt. Der Höchst⸗


