Jahrgang 
1903
Seite
XIII
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Gießener Volksbad.

XIII

Gießener Volksbad.

Im Dinter vom 1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends. Während der Mittagspausen von 1 bis 3 Uhr bleibt die Anstalt geschlossen. An allen Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur Vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachtstagen, dem Charfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingst⸗ feiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An den dritten Feiertagen sowie Fastnacht ist die Anstalt nur bis 1 Uhr geöffnet, am Weih⸗ nachtsabend nur bis 4 Uhr Nachmittags Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.

Badejeiten für Franen:

Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich Vormittags von 9 bis 11 Uhr mit Ausnahme der Sonntage, ebenso Nachmittags von 3 bis 5 Uhr mit Ausnahme der Mittwoch Nach⸗ mittage ausschließlich für Frauen geöffnet.

Ochwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch Nachmittag von 5 bis 9 Uhr.

Römisch-irische Bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 8 bis 1 Uhr Vormittags,

Dienstag von 3 bis 8 Uhr Nachmittags.

Badezeiten für Männer:

Schwimmbad. Täglich von 6, bezw. 7, bezw. 8 bis'9 Uhr und von 11 bis 1 Uhr Vormittags, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstog von 5 bis bezw. 9 Uhr und Mittwochs von 3 bis 5 Uhr Nachmittags.

Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). uh. Nachmittag von 5 bis bezw. 9 Uhr.

Römisch-irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr Vormittags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr Nach⸗ mittags.

Wannen⸗ und Brausebäder werden während der ganzen Badezeit von Morgens bis Abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.

Bäderpreise ohne Wäsche.

OIchwimmbad. Für Erwachsene: Ein Einzelbad Mk..40, 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig Mk. 3.50, 25 Karten übertrag⸗ bar, 1 Jahr gültig Mk. 7.. Für Schüler: Ein Einzelbad Mk..25, 10 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig Mk. 2., 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig Mk. 4..

Jahres-Abonnement zu jeder Zeit löslich und ein volles Jahr guͤltig. Erwachsene Mk. 20., Schüler Mk. 10..

Hommer-Abonnement vom 1. April bis 30. September. Erwachsene Mk. 14., Schüler Mk. 7.. ö

Winter-Abonnemenk. vom 1. October bis 31. Marz. Erwachsene 10., Schüler Mk. 5.. Die Schülerkarten berechtigen uur

zur Benutzung des Auskleideraums auf der Gallerie. Preisermwäßigung beim Abonnement mehrerer zu demselben Hausstand gehöriger Personen: Die keuerste Karte wird voll bezahlt, auf alle übrigen 25/ Ermäßigung. Diese Bestimmung gilt nicht für 10er und 25 er Karten. Abonnementskarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Volltsbad. Ein Bad ohne Wäsche 10 Pfg. Schwimmunterricht. Für Erwachsene: Karte gültig 3 Monate Mk. 8.. Für Schüler: Karte gültig 3 Monate Mk. 5.. Außer der Karte für Schwimmunterricht ist noch eine Badekarte zu lösen. Für die jedes⸗ malige Benutzung der in der Schwimmhalle aufgestellten Waage werden 10 Pfg. erhoben. Sannenbäder. Einzelkarte I. Cl. Mk. 80, II. Cl. Mk..60. 10 Karten I. Cl. Mk. 7., II. Cl. Mk. 5.. Medicinische Bäder werden in II. Cl. gegeben und I. Cl. dafür berechnet. Die Zuthaten müssen zu den dafür festgesetzten Preisen in der Anstalt entnommen werden. Römisch-irische oder Dampfbäder. Einzel⸗ karte Mk. 1,50. 10 Karten Mk. 12.. Römisch-irische und Dampsbäder. Einzel⸗ karte Mk. 2.. 10 Karten Mk. 16.. Massage und Douche. Einzelkarte Mk..90. 10 Karten Mk. 7.50. Heilbäder und Wannen⸗ bäder II. Cl. mit 50/% Nachlaß an Minder⸗ begüterte auf ärztliche Verordnung. Heil⸗ bäder und Wannenbäder II. Cl. mit 33 ¼¾/ Nachlaß bei Abnahme von 50 Karten auf ein⸗ mal an Krankenkassen, Sanitäts⸗ uns dergl. Vereine. Wannenbäder II. Cl. 100 Karten Mk. 30. an Krankenkassen, Sanitäts- und dergl. Vereine.

Sämmtliche Bäder ohue Wäsche mit Aus⸗ nahme der römisch-irischen Bäder, bei welchen die erforderliche Wäsche zugegeben wird.

Zäscheansbewahrung für 6 Monate Er⸗ wachsene Mk. 1.50. Schüler Mk. 1..

Wäschemielhe oder Wäschereinigung. Ein Badetuch Mk..10, ein Handtuch Mk..5, eine Badehose Mk..5, ein Badeanzug Mk..10, eine Badehaube Mk..5. Die Reinigung deponirter Wäsche kann von der Anstalt vorgenommen werden, sobald die Not⸗ wendigkeit vorliegt und ist dann der hierfür festgesetzte Preis zu entrichten.

Materialien. Nauheimer Badesalz oder Soda das Kilo Mk..20, Mutterlanuge, Nau⸗ heimer, das Liter Mk.30, Mutterlauge, Kreuznacher, das Liter Mk..40, Seife per Stück Mk..5.

Besichtigung der Anstalt à Person M..30.

Es ist den Angestellten gestattet, gegen leih⸗ weise Abgabe von Kamm und Haarbürste eine Gebühr von 10 Pfg. zu erheben.