Einrichtung des Omnibusverkehrs. 27
Tarif für die Dienst- u. Lohnmänner.
als vollständig besetzt bezeichneten Wagen ist untersagt.
§ 9. Sofern nicht besondere Schaffner (Condutteunre) mit der Erhebung das Fahr— geldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung Seitens eines Bediensteten der Gesellschaft in die dazu bestimmte Kasse zu werfen. Dem Kutscher liegt es dann ob, die Controle darüber zu führen.
Haltest
Linie A. Marburgerstraße, Octroihaus. Wallthorstraße, Asterweg. Lindenplatz, Friseur Gerhardt. Marktplatz, Gebr. Stamm. Kreuzplatz. Seltersweg, Goethestraße. Seltersthor, Octroihaus. Liebigstraße, Rechtsanwalt Grünewald. Hotel Victoria.
Bahnhof.
§ 11. Der Führer des Wagens hat nach dessen Eintreffen auf den Endpunkten denselben genau zu durchsuchen und etwa zurückgebliebene Effecten dem Eigenthümer, sofern er noch anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu über— geben, welcher solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat.
ellen:
Linie B. Grünbergerstr. und Licherstr.⸗Ecke. Ludwigsplatz. Bürgermeisterei. Schulstraße, Kaiserhof. Marktplatz. Bahnhofstraße, Metzger Möhl. Löwengasse. Hotel Schütz. Viktoria.
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7.
Bahnhof.
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Carif für die Dienst⸗
und Lohnmänner,
festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des§ 76 der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.
A. Für bestimmte Gänge.
1. Innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter 2 speziell bezeichneten Güter:
für einen bestimmten Gang ohne
Gepäck
für einen bestimmten Gang mit
Gepäck bis zu 10 Kilo inel.
für einen bestimmten Gang mit
Gepäck über 10—25 Kilo inel. nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philo— sophenwald, Textor'sche Hardt, Be⸗ sitzung von Schlenke(Hardt):
für einen Gang ohne Gepäck.
für einen Gang mit Gepäck bis
zu 10 Kilo incl..
für einen Gang mit Gepäck über
10—25 Kilo inel.
für einen Gang mit Gepäck über
25—100 Kilo inel. 5
Ueberall inel. Transportmittel.
ür bestimmte Zeit ohne Ge⸗ räthschasten.
VM% 3. bis zu einer halben Stunde Arbeit— 30 4. über ½ Stunde bis zu 1 Stunde— 40 5. für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ zu ½ Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 pro Stunde, also 10 5 pro ½ Stunde. 6. für einen halben Tag à 5 Stunden 2— 7. über 5 Stunden für jede weitere ½ Stunde— 15 8. für einen ganzen Tag' Arbeit 3 40 9. für jede weitere ½ Stunde über 10 Stunden. 20 C. Für bestimmte Zeit mit Ge⸗ räthschaften. 10. bis zu ½ Stunde Arbeit..— 35 1. über ½ Stunde bis 1 Stunde„— 50 12. für länger als 1 Stunde bis zu
5 Stunden Arbeit von ½ zu—*— Stunde ein Zusatz im Verhältniß


