Die Provinzialhauptstadt Giehen.
Gießen, die Hauptstadt der Provinz Oberhessen und Sitz der Landesuniversität des Großherzogthums Hessen, reicht in seinen Anfängen bis in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts zurück. Vorzugsweise die für den Verkehr günstige Lage der Stadt veranlaßten ein verhältnißmäßig schnelles Anwachsen ihrer Einwohnerzahl. Während sie 1813 nur 5 174 Einwohner zählte und 1863 deren 9252 aufwies, hat sie heute die Zahl 25 000 wohl nahezu er— reicht. Auch die 1607 gegründete Universität
hat sich günstig entwickelt. Während der
ersten Jahrhundertfeier zählte sie 22 Pro⸗ fessoren und etwa 170 Studenten; heute sind rund 800 Studenten zu verzeichnen.
Zu Beginn des nunmehr zu Ende gehenden Jahrhunderts ergiebt sich nach Mittheilungen aus dem Stadt-Archiv etwa folgendes Cultur-Bild der Stadt. Ihren Umfang bildete damals die Kreislinie der Anlagen an den Wachthäuschen der vier Thore vorbei. Die Stadt ist noch Festung ohne Bedeutung. Der jetzige Stadtgraben bezeichnet den Lauf des Festungsgrabens. Die heutigen vier Anlagen bildeten das Glacis. Von 1805—1810 wurden die Festungswerke geschleift. 1783 hatte die Stadt 720 Häuser mit 716 Schorn- steinen(), wie urkundlich festzustellen war; die Zahl der Einwohner läßt sich in den letzten Jahren des 18. Jahr-— hunderts auf etwa 3200 schätzen. In dieser Zeit betrug die Zahl der Bürger-Haus⸗ haltungen 722, die der Beisassen 13, der Juden 24; die Zahl der Bürger mit ihren Angehörigen betrug 2625, die der
Beisassen 44, der Juden 85. Die Be⸗ dienung besorgten 274 Knechte und 84 Mägde. Die Beschäftigung der Ein— wohner bestand hauptsächlich in Acker⸗ bau und Viehzucht. 1792 waren vor— handen: 91 Pferde, 93 Ochsen, 546 Kühe, 186 Rinder, 507 Schweine, 1575 Schafe, 15 Ziegen. Man trieb nur wenig Handel, Tabak-Fabrikation; außer den üblichen Handwerken wurde Tuchmacherei und Leineweberei gepflegt. Ein Regiment Infanterie bildete die Garnison. Außer⸗ dem formirten die wehrfähigen Bürger (alte und junge Mannschaft) gemäß der hessischen Kriegsverfassung zwei Bürger— compagnieen; auch eine Schützencompagnie bestand. Die Offiziere und Unteroffiziere wurden von den Bürgersoldaten aus ihrer Mitte gewählt und bedurften der Bestätigung durch die Regierung. Die städtischen Behörden waren: Der Rath, an dessen Spitze ein Ober-, ein Unter⸗ bürgermeister, sodann ein Stadtsyndicus, ein Stadtschreiber. Ferner der sog. Sech— zehner-Ausschuß, eine Art Unterhaus, aus dessen Mitte gewisse Stadtämter besetzt wurden. Staatliche Behörden bildeten: 1. die fürstliche Regierung, an ihrer Spitze stand ein Präsident; 2. das Oberamt; 3. das Polizeiamt(Polizeirath), zu dem Stadt und Universität Deputirte stellten. Das Rechnungs- und Steuerpersonal war halb städtisch, halb herrschaftlich.
Die örtliche Ausdehnung der heutigen Stadt nimmt von Jahr zu Jahr zu. Immer neue Straßenzüge mit geschmack— vollen Wohnhäusern bilden sich um den


