Einrichtung des Omnibusverkehrs.
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Tarif für die Dienst⸗ u. Lohnmänner.
als vollständig besetzt bezeichneten Wagen ist untersagt.
§ 9. Sofern nicht besondere Schaffuer (Condukteure) mit der Erhebung des Fahr⸗ geldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung Seitens eines Bediensteten der Gesellschaft in die dazu bestimmte Kasse zu werfen. Dem Kutscher liegt es dann ob, die Controle darüber zu führen.
§ 11. Der Führer des Wagens hat nach dessen Eintreffen auf den Endpunkten deuselben genau zu durchsuchen und etwa zurückgebliebene Effecten dem Eigenthümer, sofern er noch anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu über— geben, welche solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat.
Haltestellen:
Linie A.
Marburgerstraße, Octroihaus. Wallthorstraße, Asterweg. Lindenplatz, Friseur Gerhardt. Marktplatz, Gebr. Stamm. Kreuzplatz. Seltersweg, Goethestraße. Seltersthor, Octroihaus. Liebigstraße, Rechtsanwalt Grünewald.
Hotel Victoria. Bahnhof.
Linie B. Grünbergerstr. u. Licherstr. Ecke. Ludwigsplatz. Bürgermeisterei. Schulstraße, Kaiserhof. Marktplatz. Bahnhofstraße, Metzger Möhl. „ Löwengasse. Hotel Schütz. 4„ Viktoria. Bahnhof.“
Carif für die Dienst⸗ und Lohnmünner, festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des§ 76 der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.
A. Für bestimmte Gänge. l. 1. Innerhalb der inneren und äußeren Stadt iit Ausnahme der unter 2 speziell bezeichneten Güter: für einen bestimmten Gang ohne
Wepüätt für einen bestimmten Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilo inel..— 20
für einen bestimmten Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo inel.— 30 2. nach folgenden Häusern: Germania, Liebigshöhe, Philoso— phenwald, Textor'sche Hardt, Be— sitzung von Schlenke(Hardt):
für einen Gang ohne Gepäck„— 30 für einen Gang mit Gepäck bis 3 40 Kilo inel, für einen Gang mit Gepäck über 10—25 Kilo inel. 30 für einen Gang mit Gepäck über 25. 100 Kilo inel.— 0
Ueberall incl. Transportmittel.
B. Für bestimmte Zeit ohne Ge⸗ räthschaften.
bis zu einer halben Stunde Arbeit— 30 über ½ Stunde bis zu 1 Stunde— 40 für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ zu ½ Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 pro Stunde, also 10 ✕è pro ½ Stunde. 6. für einen halben Tag à 5 Stunden 2— 7. über 5 Stunden für jede weitere
292 Stund::: 5 8. für einen ganzen Tag Arbeit.. 3 40 9. für jede weitere ½ Stunde über 10
Stunden— 20 C. Für bestimmte Zeit mit Ge⸗ räthscha flen. 10. bis zu ½ Stunde Arbeit— 35 11. über ½ Stunde bis 1. Stunde„— 50
12. für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ,½4 zu /½4 Stunde ein Zusatz im Verhältniß


