Jahrgang 
1898
Seite
15
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Erhebung d städt. Octrois. 19 Tarif f. d. Droschken-Fuhrwerk.

von 1 Wagen oder Karren Laub⸗ 0 holzwellen mit Kühen bespannt für jede Kuh. 12

a. Von den Großhändlern an Verwaltungskosten.

Von 1 Hectoliter Br in 16 1 Whanac, Bunt Arac 0 von 1 Wagen oder Karren Nadel in Fäfser.8 holzwellen mit Kühen bespannt 1 Hectoliter Spiritus. 23 für jede Kuh Rum, Arrac, Cognae, Punschessenz F. Von Früchten. in Flaschen pro Liter.... 2 Von 1 Hectoliter Mall. 18 b. 81 Tiudt angelent an Octroi von 1 5 Hafer 8 in die Stadt abgesetztem Branntwein.. Von 1 Hectol. Branntwein bis zu 50/ 2 06 II. Ortroi⸗-Rückvergütungssütze. Spritus, Rum ꝛc. 3 66 55 ö AM. 6. von den übrigen Händlern rür Wein, bei der Ausfuhr von min⸗ und. Soniwwihnten destens 40 Lit., pro Hectolit.. 3

Von allem ordinären und versüßten

Branntwein, Liqueur pro Lit..

1 Lit. Arrac, Rum, Spiritus, bei einem Weingeistgehalt bis zu 50/0 nach Tralles

3. von Bier. Von 1 Centner Getreide, Malz, Schrot,

grüner Stärke zur Bierbereitung

1 Ctr. Stärke, Stärkemehl, Stärke⸗ gummi, Syrup und allen anderen

.

Malzsurrogaten zur Bierbereitung

1 Ceuntner Zucker aller Art zur

Bierbereitung...

1 Hectolit. Bier, welches von aus⸗

wärts eingeführt wird....

E. Von Brennmaterialien.

Von 1 Raummeter Laub-, Scheit⸗-, Prügel⸗ und Klotzhollll. 1 Raummeter Nadel⸗, Scheit⸗-,

Prügel⸗ und Klotzholz..

1 Raummeter Stockholz ohne

Unterschied ob Laub-oder Nadelholz 1 Geutuer Steinkohlen Braunkohlen

7./ 1

Von Reiserholz je nach dem Gespann und zwar:

von 1 Wagen oder Karren Laub holzwellen mit Pferden oder Ochsen bespannt für jedes Pferd resp. Ochsen desgleichen Nadelholzwellen mit Pfer den oder Ochsen bespannt für jedes

Pferd resp. jeden Ochsen

Branntwein, bei der Ausfuhr von mindestens 20 Lit.: bei einem Stärkegehalt unter 38½ pro Hectolit 30 bei einem Stärkegehalt von

3841/0 pro Hectolit. 1 00 bei einem Stärkegehalt von

42490/0 pro Hectolit. 1 85 bei einem Stärkegehalt von

500/ an pro Hectolit. 2 15 für alle Liqueure ohne Unterschied 1 50

Obstwein, bei der Ausfuhr von mindestens 40 Liter, pro Hectolit. 70 Bier, bei der Ausfuhr von min⸗

destens 40 Liter pro Hectoliter. 10 Von Hafer, bei einer Ausfuhr von min⸗ destens 50 Kilo, pro 56 Kilo. 8

Steinkohlen und Coaks, bei der

Ausfuhr von mindestens 3 Centr.,

brd Centnn Fleischwaaren, wenn die Ausfuhr mindestens 20 Kilo beträgt, pro Kilo

Bemerkt wird, daß nur solche Quautitäten bei Feststellung des rückzuvergütenden Octrois berücksichtigt werden, deren Ausfuhr gehörig nachgewiesen wird. Zu diesem Zwecke sind die Gegenstände 17 am Ausgangsthor dem Erheber vorzuführen und schriftlich nach Quantität und Qualität zu deklariren; von jeder Ausfuhr von Fleischwaaren ist zwei Stunden vor deren Verladung der städtischen Octroicontrole Keunntnis zu geben, damit das Verladen der Waare überwacht werden kann.