Jahrgang 
1914
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Erkrankten Schülern wird das anteilige Schulgeld erlassen, wenn sie ein halbes Unter- richtsvierveljahr hindurch am Schulbesuche verhindert gewesen sind. Der Antrag ist für das betreffende Vierteljahr zur Vermeidung des Ausschlusses binnen 4 Wochen nach dem letzten Schultage Zu stellen.

6. Zougnisse werden zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erteilt; auch erhalten die Sltern schwächerer Schüler bereits vor den grossen Ferien vielfach eine Benachrichtigung i ber die vorhaumndenen Mängel, damit diesen rechtzeitig abgeholfen werden kann. Auch an keser Stelle méchte ich den Eltern warm ans Herz legen, besonders die Versetzungszeug- n üsse recht eingehend zu prüfen, da dieselben als Vorbeugungsmittel gegen fortwirkende S einwächen in den! einen oder andern Fach die grösste Bedeutung haben für den Verlauf des neuen Schuljahrs. Etwaige Bemerkungen am Schluss dieser Zeugnisse sind ganz be- son ders beachtenswort.

7. Direktor unid Lehrer der Anstalt werden stets gern bereit sein, den Eltern mit Rat un i Tat zur Seite zu stehen. Das wiederholt hervorgehobene Vertrauensverhältnis zwischen Sch mle und Elternhaus muss in allen zweifelhaften Fällen dazu dienen, Klärung zu schaffen; es wird aber gebeten, die Sprechstunden möglichst genau innezuhalten. Der Direktor ist im Sommer und Winter zu sprechen von 11 bis 12 Uhr, ausser Sonnabends, während die Be zuchszeit der Lehrer zu Beginn jedes Halbjahrs am schwarzen Brett in der Anstalt ver- zei chnet ist. Ein besonderes Lehrersprechzimmer befindet sich hierfür im I. Stock rechts. Es wi fd stets um Anmeldung 24 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch gebeten, damit die er- fo rderlichen Erkundigungen rechtzeitig eingeholt werden können. Es empfiehlt sich, in allen wi chtigen Fragen zunächst den Klassenleiter aufzusuchen, der im allgemeinen für den Be- rei eh seiner Klasse in der Lage ist, eingehendere Auskunft zu erteilen als der Direktor selbst.

8. Ostern 1915 setzt die Anstalt die Oberprima auf. In Jahresfrist ist somit der Aus- bat 1 der Anstalt vollendet und die erste Reifeprüfung Ostern 1916 zu erwarten.

9. Auf die Berechtigungen der Oberrealschule auf der letzten Seite des Jahresberichts wi d besonders hingewiesen.

10. Die neugegründete Oberrealschul-Unterstützungskasse, die würdigen und begabten

Sch ülern der Anstalt zugute kommen soll und schon ilfe in Not gewährt hat, ist in stetem

Wac hsen begriffen. Leider sind wir nicht in der Lage, aller der gütigen Zeichnungen, die

teilw'eise sehr namhafte Beträge ausmachen, hier einzeln zu gedenken. jedenfalls darf der Ge-

dank e, der anfangs leider teilweise recht zweifelhaft beurteilt wurde, nunmehr als ein äusserst

dückicher bezeichnet werden, und wir hoffen, dass er immer weitere Kreise ziehen wird. f her Jahresbeitrag beläuft sich auf mindestens 1 Mark.

11. Die Wahl der Pensionen unterliegt in jedem Falle der vorher einzuholenden Zu- sti mmung des Direktors.

12. Urlaubsgesuche sind, und zwar nur für dringende Fälle, dem Klassenleiter abzu- geb m. Eine Verlängerung der Ferien kann nur im äussersten Notfalle genehmigt werden und ist« tets ärztüeln zu begründen.

13. Die Eltern werden besonders gebeten, ihre Kinder von den belebten Hauptstrassen der Sladt fernzuhalten und ihnen die allein erfrischenden Spaziergänge in freier Natur ans Herz

zu l n. 1au1 Bei ansteckenden Krankheiten in der Familie müssen die Kinder sofort vom Schul-

besu eintr

ch ferngehalten werden und dürfen erst auf ausdrückliche Erlaubnis des Arztes hin wieder en(Vgl. 6-Wochenfrist!) Wenn auch die Schule mit Versicherungen nichts zu tun hat, nedoch auf die von vielen Schulen bereits abgeschlossene Kollektivversicherung aus Stutt-

80 s gart empfehlend hingewiesen. Bei Unfällen wolle man sich stets mit dem hiesigen Vertreter, Herr Wiegang, Annenstr. 6 in Verbindung setzen.

15. Die Teilnahme der Schüler an wahlfreiem Unterricht(Latein, naturwissenschaftliche Uebu agen, Linearzeichnen) bedarf der Zustimmung des Direktors und ist besonderen, ein- schräz Menden Bedingungen unterworfen.

146. Der Eintritt in den Turnverein und die Trommel und Pfeiferriege der Anstalt ist warm nuc empfehlen; dagegen dürfen die Schüler nicht an irgend welchen Vereinigungen ausser- halb C ker Schule, auch nicht an Tanzstunden ohne Genehmigung der Schulleitung teilnehmen. Der s. 4bständige Besuch öffentlicher Lokale ist verboten. Erlaubnis zur Erteilung oder Ent-

gegen

ahme von Privatunterricht ist beim Klassenleiter einzuholen.