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räumen ersetzt werden musste. Auch unser Schulhof wurde vom Militär ziemlich regelmässig mitbenutzt, was sich aber bei der Grösse des Raumes unbeschadet der Benutzung durch un- sere Schüler durchführen liess..
An denjenigen Schultagen, an denen auf Befehl des Flerrn Oberbefehlshabers der Marken aus Anlass erfochtener Siege der Schulunterricht ausfiel, wurden regelmässig, wie auch durch Verfügung des Kgl. ProvinzialeSchulkollegiums gefordert ist, Schuffeiern abgehalten. Bei diesen Feiern wurde entweder von dem Berichterstatter oder einem anderen Herrn des Lehrkörpers auf die Bedeutung der grossen errungenen Erfolge hingewiesen und schon be- kannte oder von Herrn Lehrer an der Oberrealschuſe Kunert neu eingeübte Lieder vorgetragen.
Durch die Verfügungen des Kęl Provinzial-Schulkollegiums angeregt, suchte sich auch unsere Oberrealschule an der Erhaltung und Hebung der wirtschaftlichen Kräfte unseres Vaterlandes zu beteiligen. Die Einsammlung des bisher noch zurückgehaltenen Goldgeldes durch unsere Schüler in der Stadt und den umliegenden Dörfern lieferte besonders in den letzten Wochen grosse Erträge, sodass bis zum 12. März bereits 12220 Mark Gold bei der hiesigen Reichsbank gegen Papier umgewechselt werden konnten und Aussicht vorhanden ist, dass dieser Goldstrom noch kräftig weiter fliesst. An Patronen, Geschossen und Munitions- teilen wurden ebenfalls erhebliche Mengen von den Schülern gesammelt und eingebracht. Die gesammelten Metallteile wurden der hiesigen Polizei-Verwaltung gegen Entgelt übergeben und der Erlös der Schüler-Unterstützungskasse zugeführt. Die Mahnungen der Schule, mit dem Brote und den Lebensmitteln sparsam umzugehen, fielen auf fruchtbaren Boden. Die Früh- stücksbrote, die sonst zahlreich in die Papierkörbe wanderten oder achtlos in den Klassen und auf dem Schulhofe liegen blieben, fanden sich in den letzten Monaten dort garnicht mehr oder nur in sehr geringer Anzahl vor. Der Krieg zeigte auch hier seine erziehliche Wirkung.
Wenn nun auch in dem verflossenen Schuljahre der Unterricht durch die vielfachen Wechsel in den Lehrkräften und dureh den Fortfall verschiedener Unterrichtsstunden immer- hin etwas beeinträchtigt worden sein mag, so haben sich doch Lehrer und Schüler bemüht, die Ein- busse an wissenschaftlicher Bildung durch redliche und tüchtige Arbeit für das Wohl des Vaterlandes und durch stetige Vorbereitung auf tätige Anteilnanme an den Anforderungen des Krieges auszugleichen, sodass wir wenn auch mit stark verminderter Schülerzahl der obersten Klassen voller Hoffnung und Vertrauen auf gute Erfolge dem neuen Schulſahre entgegensehen
VI. Mitteilungen an die Eltern und Pensionsgeber.
1. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag am 8. April 1915, für Oberrealschüler um 8, für Vorschüler um 9 Uhr.
2. Die Aufnahme und Prüfung neuer Schüler findet bereits Mittwoch am 7. April, um 8 Uhr vormittags im Schulgebäude statt. Es sind mitzubringen Taufschein, Impf- bezw. Wiederimpfschein und etwaiges Abgangszeugnis, für Prüflinge auch Papier und Feder.
3. Auf den Wert der Vorschule als Vorbereitungsanstalt für die Oberrealschule sei be- sonders hingewiesen: Die Zöglinge erlangen hier die Reife für den Eintritt in die Sexta be- reits nach 3 Jahren, während sie andernfalls mindestens 4 Jahre hierzu brauchen.
4. Das Schulgeld beträgt für einheimische oder hier in Pension befindliche Schüler in der Vorschule 120 ℳ, in der Hauptanstalt von VI bis U Il 130 ℳ, von O II bis O I 150 ℳ jährlich. Auswärts Wohnende hingegen zahlen einen Zuschlag von 50 ℳ. Freistellen können bis zu 10% des Schulgeldertrages auf Gesuch beim Magistrat für würdige, bedürftige und tüchtige Schüler gewährt werden.
5. Als weitere Bestimmungen des Magistrats hierüber gelten folgende:
Schüler, welche die Schulanstalt in der ersten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres(des Zeitraumes vom Schulbeginn bis zum Schulschluss) endgiltig verlassen und rechtzeitig vor- schriftsmässig abgemeldet werden, ingleichen solche, welche erst in der zweiten Hälfte eines Unterrichtsvierteljahres eintreten, zahlen nur für die Hälfte des Vierteljahres. Abgehnende Schüler, welche nicht spätestens am letzten Tage der Ferien abgemeldet sind, bleiben noch für die erste Hälfte des neuen Vierteljahres schulgeldpflichtig.


