Jahrgang 
1914
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17. Auf die mit dem Besuch von Kinotheatern verbundenen Gefahren und auf die Schäden der Schundliteratur wird wiederum mit Nachdruck hingewiesen.

18. jede Beschädigung der öffentlichen Anlagen und Bänke, sowie das Umherwerfen von Papier ist nach Angabe der städtischen Verwaltung besonders streng zu verbieten. Der Verstoss hiergegen ist eines anständigen Schülers unwürdig.

19. In dem Erlass des Herrn Ministers vom 8. August 1913 werden die Schulkinder dringend davor gewarnt, Kraftwagen oder Radfahrer mit Sand oder Steinen zu bewerfen, da ein solcher Unfug zu namenlosem Unglück führen kann.

20. Durch Verfügung des Kgl Provinzialschulkollegiums kommt künftighin die An- gabe der Rangordnung auf den Zeugnissen in Wegfall.

21. Es wird dringend gebeten, in jedem Schuljahr vom I. Februar bis zum Osterschluss. tage Erkundigungen über Leistungen oder Versetzungsaussichten nicht mehr einholen zu wollen; einerseits sind derartige Nachfragen zu so später Zeit im Hinblick auf die bevor- stehende Entscheidung völlig zwecklos, und ferner sind die Lehrer bis zum Tage der Ver- setzung selbst an die Geheimhaltung der Beschlüsse gebunden.

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